Staatsanwalt rechnet mit Anklage gegen Gelsenkirchener Falschfahrer
Essen/Gelsenkirchen (dpa). Nach dem Geisterfahrerunfall mit zwei Toten bei Gelsenkirchen Ende 2012 rechnet die Staatsanwaltschaft Essen Anfang April mit einer Anklage gegen den Verursacher.
Sie ermittele wegen fahrlässiger Tötung gegen den 70-Jährigen, sagte der zuständige Staatsanwalt Marcus Schütz am Freitag.
Der Rentner war am 30. Dezember in Gelsenkirchen in falscher Richtung auf die Autobahn 52 gefahren. Kurz darauf prallte er mit einem anderen Auto zusammen. Die 58-jährige Fahrerin und ihr ein Jahr älterer Mann starben. Ihr Sohn wurde, wie auch der Geisterfahrer selbst, schwer verletzt. Der Falschfahrer schweige weiter zu dem Unfallhergang. Unklar sei bisher, welche Rolle die fehlende Beschilderung des Autobahnanschlusses gespielt habe. So haben die Ermittler festgestellt, dass ein zweites Einfahrt-Verboten-Schild (weißer Balken auf rotem Grund) fehlte. „Wer dafür die Verantwortung trägt, müssen wir noch klären“, so der Staatsanwalt.
Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte im Januar eingeräumt, das es trotz entsprechender Anordnung fehlte. Warum ein zweites Schild (Rechts-Vorbeifahren/Weißer Pfeil auf blauem Grund) schief hing, sei wohl nicht mehr zu ermitteln.