Staatsanwaltschaft zum Fall Peggy: Mann berichtet von Küssen
Bayreuth (dpa) - Im Fall der seit 2001 verschwundenen Peggy hat ein Verdächtiger laut Anklagebehörde unter anderem Küsse zwischen ihm und dem kleinen Mädchen eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth sieht aber keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage wegen sexuellen Missbrauchs gegen den 29-Jährigen. Dieser habe bereits im Februar vergangenen Jahres bei einer Vernehmung darüber berichtet. Die Ermittler bestätigten am Mittwoch entsprechende Berichte der „Bild“-Zeitung und des „Nordbayerischen Kuriers“.
Zu dem Kontakt mit der damals neun Jahre alten Peggy soll es in den Osterferien 2001 gekommen sein - im Mai desselben Jahres verschwand das Mädchen spurlos. „Es gab keinen Anhaltspunkt für einen strafbaren sexuellen Missbrauch Peggys durch den Mann“, sagte Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. Der 29-Jährige habe die Angaben über Peggy gemacht, als er im Fall eines anderen Kindes vernommen worden sei.
Der Mann aus Sachsen-Anhalt sitzt derzeit wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter in Haft. In Kürze muss er sich im bayerischen Hof wegen Missbrauchs an seiner Nichte verantworten. Er zählt laut Potzel weiter zum Kreis der Verdächtigen im Fall Peggy, es bestehe gegen ihn aber lediglich ein „einfacher Verdacht.“
Peggys Verschwinden aus Lichtenberg in Nordbayern zählt zu den rätselhaftesten Kriminalfällen Deutschlands. Bis heute wurde keine Leiche gefunden. Groß angelegte Suchaktionen blieben ohne Ergebnis. Als Mörder wurde dennoch 2004 der geistig behinderte Ulvi K. verurteilt.
K.'s Anwalt Michael Euler bewertete die Aussage des 29-Jährigen zurückhaltend: „Auf die Spur gebe ich nicht sonderlich viel“, sagte er. Es gebe ein Foto, auf dem der Verdächtige mit Peggy im Arm zu sehen sei. Der Mann habe bereits früher ausgesagt, Peggy wie eine kleine Schwester gesehen zu haben.
Ulvi K. verbüßt die lebenslange Freiheitsstrafe wegen des Mordes an Peggy nicht. Er befindet sich in einer psychiatrischen Einrichtung, weil er Kinder sexuell missbraucht hat. Seine Unterbringung ist laut Euler zwischenzeitlich stark gelockert worden. „Er kann sich relativ frei bewegen, auch mit einem Betreuer in die Stadt gehen.“
Von 10. April an steht Ulvi K. wieder vor Gericht. Im Dezember 2013 hatte das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens um die verschwundene Peggy angeordnet. Ein wichtiger Belastungszeuge hat seine Aussagen inzwischen widerrufen. Der Mann hatte behauptet, Ulvi K. habe ihm den Mord gestanden. Dies sei eine Lüge gewesen, erklärte er später. Zudem hatten die damaligen Ermittler einen möglichen Tathergang konstruiert - der dann verblüffend dem Geständnis des Angeklagten ähnelte. Ulvi K. widerrief das bei der Polizei abgelegte Geständnis später.