Zehn Jahre Nachstellungsgesetz Stalkingkonferenz: Weitere Hilfen für Opfer gefordert

Berlin (dpa) - Mit der Reform des Nachstellungsparagrafen im Strafgesetzbuch hofft Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf bessere Hilfe für Stalking-Opfer.

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„Seit drei Wochen ist der neue Paragraf in Kraft. Das Strafrecht greift nun schon ein, bevor ein Stalker das gewohnte Leben der Betroffenen kaputtgemacht hat“, sagte Maas am Dienstag per Videobotschaft in Berlin auf der größten deutschen Stalkingkonferenz seit 2005. „Nicht das Opfer soll sein Leben ändern müssen, sondern der Stalker soll sich ändern und mit seinem kriminellen Treiben endlich aufhören.“

Opferanwälte beklagen bisher lange Wartezeiten, bis Gerichtsverfahren nach Stalking-Anzeigen in Gang kommen. „Dadurch fühlen sich viele Stalker geradezu ermutigt“, sagte Berlins Opferbeauftragter Roland Weber. Die Polizei reagiere jedoch professionell auf Anzeigen.

„Es geht nicht ohne Strafverfolgung. Aber sie allein greift viel zu kurz - weil sie die Täter nicht abbringt und die Opfer nicht schützt“, sagte Wolf Ortiz-Müller, Leiter der Berliner Beratungsstelle Stop-Stalking. Bundesweit gebe es nur vier spezialisierte Beratungsstellen und keine stationären Angebote für eine Therapie von Tätern. Im Vergleich zum Beispiel zu Großbritannien stehe Deutschland noch sehr am Anfang.

In Berlin diskutierten Juristen, Psychologen, Psychiater, Sozialarbeiter sowie Mitarbeiter von Polizei und Justiz am Dienstag einen Tag lang über Verbesserungen in der Opferhilfe - aber auch über den Umgang mit Tätern. Stalking gilt als großes gesellschaftliches Problem, von dem mehr als jeder zehnte Bundesbürger einmal im Leben betroffen sein kann. Pro Jahr gibt es rund 20 000 Anzeigen bei der Polizei. Frauen sind häufiger betroffen als Männer.

„Stalking ist keine Petitesse und keine Überempfindlichkeit der Betroffenen — Stalking ist kriminell und eine Straftat“, betonte Maas. Lange Zeit habe Betroffene zusätzlich belastet, dass sie von Gesellschaft und Polizei nicht ernst genommen worden seien. Das habe sich geändert. Doch noch immer würden Taten gar nicht erst angezeigt, weil Betroffene ein Verfahren scheuten oder weil sie Ex-Partner nicht zum Straftäter machen wollten.