Star-Chirurg erpresste todkranke Patienten
Operationen gegen Spenden: Drei Jahre Haft für den Essener Ex-Chefarzt Christoph Broelsch.
Essen. Den vielleicht schwersten Gang seines Lebens absolvierte Prof. Christoph Broelsch (65) wie so viele öffentliche Auftritte zuvor: mit souveräner Miene und einem spöttischen Lächeln um die Mundwinkel. Wie es in ihm aussah, als ihn das Landgericht Essen am Freitag zu drei Jahren Haft verurteilte und damit seine Karriere als weltweit renommierter Star-Chirurg beendete, ließ der Angeklagte niemanden sehen.
Operation gegen Spenden: Nach diesem Grundsatz hat der frühere Chefarzt des Essener Universitätsklinikums zwischen 2002 und 2007 zahlreiche Patienten behandelt. Die Männer und Frauen kamen als schwerkranke, zum Teil todgeweihte Krebspatienten zu ihm und hörten aus dem Mund des Chefarztes: Ein schneller OP-Termin sei für Kassenpatienten nicht in Sicht. Gegen Zahlung einer "freiwilligen Spende" an die Klinik könne diese Zeit allerdings verkürzt werden. Und dann operiere der Chefarzt auch persönlich.
Christoph Broelsch, Chirurg
Dieses Verhalten nannte der Vorsitzende Richter der XXI. Strafkammer, Wolfgang Schmidt, in der Urteilsbegründung "absolut unerträglich". Broelsch sei zwar ein "überragender Arzt, der immer für seine Patienten da war". Er habe aber bei seinem gesamten Handeln vornehmlich das Geld im Sinn gehabt. Broelsch hatte im Prozess bestätigt, einmal folgenden Satz gesagt zu haben: "Ich behandele erst Reiche, dann Politiker, dann Privatversicherte und erst danach Kassenpatienten." Damit, so Schmidt, habe der Angeklagte alle gesetzlich Versicherten unter Druck gesetzt, ihnen sozusagen schnelle Genesung nur gegen Geld in Aussicht gestellt.
In seinem Umgang mit den Patienten soll der frühere Chefarzt kein Blatt vor den Mund genommen haben. "Ich brauche die Knete aber vor der OP", bekam beispielsweise ein Kranker zu hören. Ein anderer wurde von ihm noch auf dem OP-Tisch gefragt: "Was hatten wir noch mal vereinbart - 4000 oder 5000 Euro?"
Darüber hinaus hat sich der Mediziner auch des Abrechnungsbetruges schuldig gemacht. Zahlreichen Privatpatienten stellte er seine hohen Chefarzt-Honorare in Rechnung, obwohl er die zu Grunde liegenden Eingriffe gar nicht oder nicht vollständig selbst durchgeführt hatte. Auf einen Einwand des Angeklagten im Prozess, er sei 30 Jahre lang für Operationen nachts aufgestanden, das mache er jetzt nicht mehr, entgegnete der Vorsitzende Richter: "Dann kann man ihnen nur sagen: Auch ein Chefarzt verdient sein Geld nicht im Schlaf."
Eine Bewährungsstrafe hielten die Richter nach Abwägung aller Argumente nicht mehr für angemessen. "Irgendwann ist es einfach zu viel", sagte Richter Schmidt.