Steine in Cola-Fläschchen: Mann fordert 10 000 Euro
44-Jähriger klagt über beschädigte Zähne.
Bonn/Hamm. Auf 10 000 Euro Schmerzensgeld hat ein 44-Jähriger aus Bielefeld den Bonner Süßwarenhersteller Haribo verklagt. Der Mann behauptet, er habe beim Verzehr eines Colafläschchen-Fruchtgummis auf Steine gebissen. Dabei seien zwei Zähne beschädigt worden.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers bestreitet Haribo, das vom Kläger vorgelegte verunreinigte Fruchtgummi hergestellt zu haben. Der Produktionsprozess sei so gestaltet, dass in das Gelee, aus dem Colaflaschen gepresst würden, keine Fremdkörper gelangen könnten.
Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) wird sich heute erneut mit dem Fall befassen.
Das Landgericht Bielefeld hatte die Klage nach der Vernehmung von Zeugen und der Einholung eines Gutachtens abgewiesen. Der Kläger habe nicht nachgewiesen, dass er sich beim Verzehr eines Haribo-Produkts verletzt habe, hieß es damals.
Im Januar hatte daraufhin der Zivilsenat des OLG eine Zeugin zu der Herkunft des Fruchtgummis befragt. Zudem wurde ein Sachverständiger beauftragt, der unter anderem klären soll, ob es sich bei dem vom Kläger vorgelegten Fruchtgummi um ein Produkt der Firma Haribo handelt. „Aus unserer Sicht ist nicht klar, ob es ein Produkt von uns war“, sagte am Mittwoch der Leiter der Haribo-Rechtsabteilung, David Toparkus.