„Sternenkinder“: Für eine würdige Erinnerung
Wiegt ein tot geborenes Baby unter 500 Gramm, ist es laut Gesetz kein Mensch. Eine Familie kämpft für eine Änderung des Gesetzes — mit Erfolg.
Brechen/Berlin. Wäre das Schicksal nicht so grausam zu Barbara und Mario Martin (kl. Foto) gewesen, wäre das Ehepaar jetzt eine fünfköpfige Familie. Drei Kinder hat das Paar verloren — während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder wenige Stunden danach.
Zwei Jungen und ein Mädchen, von denen es juristisch gesehen zwei nie gab. Denn sie wogen bei ihrem Tod weniger als 500 Gramm und waren: „Nichts?“, „Ein Ding?“, „Klinikmüll?“
Barbara Martin weiß bis heute nicht, was ihre drei Kinder eigentlich waren, für die Bürokratie. „Ein Menschenleben darf doch nicht nach Gramm definiert werden“, sagt die 36-Jährige, die zusammen mit ihrem zwei Jahre älteren Mann einen Frisörsalon im hessischen Kreis Limburg betreibt. Seit Jahren kämpfen sie für einen würdigen Umgang mit diesen „Sternenkindern“.
Auf der Seite, welche die Martins im Internet für ihre Kinder eingerichtet haben, schildern sie schmerzhaft offen ihr Leid. „Es ist grausam. Warum trifft es uns, so oft, so spät und so grausam?“, notieren Sie über den Tag, als sie zum dritten Mal ein totes Kind im Arm hielten.
Joseph-Lennard kam im November 2007 zur Welt, im siebten Schwangerschaftsmonat. Er wog weniger als 500 Gramm und lebte nur drei Stunden. Im folgenden Jahr erwarteten die Martins Zwillinge. Im September starb Tamino-Federico in der 21. Woche im Bauch seiner Mutter, er wog 290 Gramm. Schwester Penelope-Wolke wurde im Oktober 2008 geboren, 500 Gramm schwer. Sie lebte nur wenige Minuten.
„Für uns waren diese Kinder real. Sie haben verdient, anerkannt zu werden und einen Platz nicht nur in unserem Herzen, sondern auch in unserem Stammbuch einzunehmen“, sagen die Martins. „Unsere Kinder sind offiziell nicht existent. Das macht uns unendlich traurig.“
Das Paar sammelte Unterschriften für eine Petition; 40 000 Menschen haben unterschrieben. Bei Familienministerin Kristina Schröder (CDU) stießen sie auf offene Ohren. Das Thema sei der Ministerin „ein besonderes Anliegen“, heißt es aus Berlin. Schon im Mai 2012 hat die Bundesregierung eine Änderung der Personenstandsverordnung beschlossenen. Nun muss der Entwurf durch den Bundestag.
„Damit soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass auch ein Kind, das mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm tot zur Welt kommt, dem Standesamt gegenüber angezeigt und die Geburt dokumentiert werden kann“, erklärt das Ministerium. Vermerkt würden Name, Geschlecht des Kindes sowie Angaben zu den Eltern. „Die Regelung enthält keine Beschränkung hinsichtlich Gewicht oder Anzahl der Schwangerschaftswochen.“
Dieser Kampf scheint gewonnen — aber die Martins haben schon ein neues Ziel: das Bestattungsrecht. „Es sollte dafür ein bundeseinheitliches Gesetz geben“, findet Barbara Martin. Die drei Kinder der Martins ruhen im Grab ihrer Urgroßeltern.