Stiefvater nach Streit um Erbe getötet - Haftstrafen

Bonn (dpa) - Nach einem aufwendigen Indizienprozess um den gewaltsamen Tod eines 72-Jährigen hat das Schwurgericht Bonn am Montag dessen Stieftochter und ihren Mann zu Haftstrafen verurteilt.

Die 40-Jährige soll wegen Beihilfe zum Totschlag für viereinhalb Jahre, ihr Mann wegen Totschlags für neun Jahre ins Gefängnis.

Der 44-Jährige tötete den Stiefvater seiner Frau laut Urteil vor knapp eineinhalb Jahren mit zwei Messerstichen ins Herz. Dem Verbrechen war ein Streit um das Erbe des Seniors aus Troisdorf vorausgegangen. Hintergrund ist laut Urteil ein „Geflecht von Parteinahme, Streitereien und Verleumdungen“ zwischen zwei Familien, das sich in den Wochen vor der Tat zugespitzt hatte.

Der 72-Jährige hatte sich von seiner zweiten Frau - der Mutter der nun verurteilten Stieftochter - trennen und zu seiner ersten Frau zurückkehren wollen. Daher ordnete er seine Erbangelegenheiten neu: Nach einer Scheidung wären seine zweite Ehefrau - und damit auch die Angeklagten - leer ausgegangen. Stattdessen hätten etwa seine Kinder aus erster Ehe geerbt, denen er bereits Teile seines Besitzes überschrieben hatte. Auf die Schliche kamen die Ermittler dem Ehepaar aus Rheinland-Pfalz über ein falsches Alibi.

Das hatte die 40-Jährige ihrem Mann besorgt, indem sie zur Tatzeit mit seiner Scheckkarte an einem Automaten in Worms Geld abhob. Auf dem Videomaterial der Bank entdeckten die Ermittler aber, dass keineswegs wie behauptet der Familienvater, sondern seine Ehefrau das Geld gezogen hatte. Das Handy des Mannes war zur Tatzeit zudem in Troisdorf eingeschaltet gewesen. Das Ehepaar bestritt die Vorwürfe dennoch bis zum Schluss.