Neuer Strafrechtsparagraf 219a Streit um Abtreibungsparagrafen – Urteil gegen Ärztin Hänel aufgehoben
Frankfurt/Main · Das Urteil des Landgerichts Gießen gegen die Frauenärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist aufgehoben worden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen aufgehoben. Zu ihren Gunsten sei der im März geänderte Strafrechtsparagraf 219a anzuwenden, entschied das OLG am Mittwoch. Hänel war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte. Das OLG verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an das Landgericht Gießen.
Der Fall der Ärztin hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Sie wurde verurteilt, weil die Information über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland weitgehend verboten ist. Durch den im März in Kraft getretenen Paragrafen 219a sollte aber Klarheit darüber geschaffen werden, wann Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen straflos über Schwangerschaftsabbrüche informieren können.
Diese Gesetzesänderung muss nach Ansicht des OLG auch im Fall von Hänel berücksichtigt werden. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die von ihr veröffentlichten Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bei Anwendung des neuen Rechts straflos wären. Deshalb müsse darüber vor dem Landgericht Gießen nochmals verhandelt werden.