Streit um minderwertige Brustimplantate kommt vor BGH
Düsseldorf (dpa) - Der Streit um mangelhafte Brustimplantate zwischen betroffenen Frauen und dem TÜV Rheinland kommt vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Eine vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken in zweiter Instanz unterlegen Frau habe Revision eingelegt, berichtete das „Handelsblatt“. Der BGH habe das Revisionsverfahren (Aktenzeichen 7 ZR 36/14) bestätigt. Damit werde erstmals höchstrichterlich geklärt, ob der TÜV Rheinland den französischen Implantate-Hersteller PIP hinreichend überprüft habe.
Der 64-Jährige waren nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Die Frau wirft dem TÜV vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Sie verlangte Schmerzensgeld von ursprünglich 100 000 Euro, später dann 40 000 Euro.
Die Implantate waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden. Allein in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Auch andere deutsche Gerichte hatten Klagen gegen den TÜV abgewiesen. In Frankreich war der TÜV Rheinland im vergangenen Jahr dazu verurteilt worden, rund 1700 Frauen Schadensersatz zu zahlen. Gegen dieses Urteil des Handelsgerichts Toulon hat der TÜV Einspruch eingelegt.