Das entschied das Kölner Oberlandesgericht (OLG) als letzte Instanz. Am Dienstag wurde das Urteil veröffentlicht. Es betrifft das zum Todeszeitpunkt in Deutschland befindliche Vermögen. Ein kurzer Notizbuch-Text Bijans zugunsten seines Privatsekretärs sei als wirksames Testament zu bewerten, urteilte das OLG.
Soraya hatte in den 1950er Jahren den damaligen Schah Mohammed Reza Pahlavi geheiratet. Die kinderlose Ehe wurde einige Jahre später geschieden. Soraya starb Oktober 2001 in Paris. Sie hatte ihren Bruder zum Alleinerben gemacht, der aber wenige Tage nach ihr ebenfalls starb.
Um einen Teil des Erbes hatten der Ex-Chauffeur und Privatsekretär von Sorayas Bruder - Hassan F. - auf der einen Seite und mehrere andere Verwandte der Ex-Kaiserin auf der anderen Seiten gestritten. Ein zweites Verfahren war 2015 ebenfalls in Köln abgeschlossen worden. Drei gemeinnützigen Organisationen in Frankreich waren rund 4,5 Millionen Euro aus dem Soraya-Erbe zugesprochen worden.