Prozess Sturz auf Mandarine - Supermarkt zahlt 12.000 Euro Schmerzensgeld
Bonn (dpa) - Nach einem folgenschweren Sturz auf einer Mandarine zahlt eine Supermarktkette einer 71-jährigen Kundin 12.000 Euro Schmerzensgeld. Wie ein Sprecher des Bonner Landgerichts am Donnerstag mitteilte, einigten sich die Parteien auf diesen Vergleich.
Die Rentnerin war am 6. Oktober 2014, um 17.15 Uhr, in einer Filiale des Supermarkts in Ruppichteroth im Bergischen Land vor dem Gemüseregal gestürzt. Erst danach sah sie einen orangefarbenen Früchtematsch auf dem Boden und an ihren Schuhen.
Bei dem Sturz war die 71-Jährige mit dem Kopf gegen eine Theke geprallt und hatte hierdurch ein Schädelhirntrauma erlitten. Sie zog sich eine Beckenringfraktur zu und einen Sehnenabriss am Daumen, der später noch operiert werden musste. Der Supermarkt, so die Klägerin, habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da die Filialleitung nicht regelmäßig die Obst- und Gemüseabteilung kontrolliert hätte. Ursprünglich wollte die Kundin mit 22.000 Euro entschädigt werden.