Beim Einkaufen gestürzt: Kundin will 7500 Euro
50-Jährige verklagt den Discounter. Angeblich befand sich "Seifenwasser" auf dem Boden.
Düsseldorf. Nur mal schnell Brötchen holen wollte eine 50-Jährige morgens bei einem Discounter. Danach lag sie mit einem Bruch des Wangenknochens mehrere Tage lang im Krankenhaus. Vor dem Landgericht fordert die Frau jetzt 7500 Euro Schmerzensgeld von dem Unternehmen.
Wie die Klägerin berichtete, sei sie auf dem Weg zum Backautomaten gewesen: „Ich wollte zwischen zwei Tischen durch und dann nach links. Da bin ich auch schon ausgerutscht und weiß nichts mehr.“ Die Kundin war mit dem Kopf auf dem Boden gelandet und hatte sich einen komplizierten Bruch an der Wange zugezogen: „Eine Verkäuferin hat mir dann eine Tüte gefrorene Erbsen gebracht.“ Eine Schülerin hatte gesehen, dass der Boden vor dem Backautomaten verschmiert war. „Das sah aus wie Seifenwasser“, berichtete die Zehnjährige.
Die 50-Jährige erklärte, dass sie bis heute noch Lähmungs- und Taubheitsgefühle habe: „Außerdem behauptet mein Mann, dass ich vergesslicher geworden bin.“ Der Discounter hat die Vorwürfe bestritten. Angeblich sei der Boden an der Unfallstelle noch 20 bis 30 Minuten vor dem Sturz kontrolliert worden. Das bestreitet die Klägerin. Der Prozess wird fortgesetzt. si