Tagesmütter erstreiten einheitliche Vergütung
Aachen (dpa). Der Kreis Euskirchen muss die Bezahlung der von ihm vermittelten Tagesmütter neu berechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag entschieden. Mehrere Tagesmütter hatten gegen die Vergütungsregelung des Kreises geklagt, weil sie in Einzelfällen weniger verdienten als andere Kollegen bei gleicher Leistung und Verantwortung.
Die Richter gaben ihnen recht.
Das Jugendamt des Kreises Euskirchen vergütet die öffentlich geförderte Kindertagespflege derzeit pauschal und gestaffelt, abhängig davon, ob ein Kind 15 bis 25, 25 bis 35 oder 35 bis 45 Stunden pro Woche betreut wird. Diese Praxis verhindere aber eine leistungsgerechte Bezahlung, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Beusch. Denn einige Tagesmütter kämen durch dieses Modell bei gleicher Leistung und Verantwortung auf einen viel niedrigeren Stundenlohn als andere.
Pro Kind und Woche bekommt eine Tagesmutter für 15 bis 25 Stunden Betreuung pauschal 399 Euro. Bei 15 Stunden ergebe das einen Stundenlohn von 6,30 Euro. Bei 25 Stunden, dem häufigsten Fall der Betreuung, betrage der Stundenlohn aber nur noch 3,80 Euro. Tagesmütter kämen hier „extrem schlecht weg“, so das Urteil.
Für das Entgelt für Tagesmütter in der öffentlich geförderten Kindertagespflege gibt es in Nordrhein-Westfalen keine einheitliche Regelung, zuständig sind die Kreise und Kommunen