Talea: Acht Jahre Haft für Pflegemutter

Prozess Gericht geht von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil angekündigt.

Wuppertal. Im Prozess um den Tod des Pflegekindes Talea hat das Wuppertaler Landgericht die Pflegemutter der Fünfjährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Das Strafmaß: acht Jahre Haft. Die 38-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Die Verteidigung hat bereits Revision angekündigt.

Das Gericht schließt aus, dass der strafunmündige, zehn Jahre alte leibliche Sohn der 38-Jährigen an jenem 18.März 2008 den Tod des vier Jahre jüngeren Mädchens verschuldet hat. Begründung unter anderem: Eine solche Tat sei nicht altersgerecht. Das Gericht geht stattdessen von einer Affekthandlung der Pflegemutter aus.

Sie habe das Mädchen aus Wut darüber, dass es sich zum wiederholten Mal eingenässt hatte, in der Badewanne kalt abgebraust, dabei geschlagen und ihm mindestens 20 Sekunden lang die Atemwege verschlossen. Dann habe sie das Kind im kalten Wasser der Wanne zurückgelassen, um zu telefonieren. In diesem 29-minütigen Gespräch mit dem Jugendamt ging es darum, dass die leiblichen Eltern von Talea nicht mehr pausenlos bei ihr anrufen sollten.

Laut Urteil sei die Frau dann ins Bad zurückgekehrt, habe die dramatische Lage erkannt und verzweifelt versucht, das Mädchen "zurückzuholen". Die Fünfjährige war jedoch bereits so unterkühlt, dass ihr Zustand "unumkehrbar" gewesen sei. Talea starb. Ihre Ex-Pflegemutter bleibt vorerst in U-Haft.