Freiheitsstrafe könnte drohen Teilen von Gewalt-Videos strafbar - Aufnahmen von Anschlägen sollen schneller aus dem Netz verschwinden

Berlin · Das "Teilen" von Gewaltvideos ist auch hierzulande strafbar, wie die Polizei immer wieder warnt. Und natürlich geht es für die Behörden vor allem darum, dass die entsprechenden Videos möglichst schnell aus dem Internet verschwinden.

Symbolbild

Foto: dpa/Armin Weigel

Im Jahr 2016 hatte die Polizei in Niedersachsen über ein unter Schülern kursierendes Video informiert, auf dem eine Enthauptung zu sehen war. Eine ähnliche Warnung gab es Ende vergangenen Jahres von der Polizei in Schleswig-Holstein. Damals ging es um ein Video, auf dem Gewalttätigkeiten gegen Kleinkinder zu sehen waren - versehen mit der Aufforderung, die Sequenz weiterzuverbreiten, um den Täter fassen zu können. Auch hier warnte die Polizei, die Verbreitung sei strafbar.

In solchen Fällen greift der Paragraf 131 des Strafgesetzbuches. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer Aufnahmen verbreitet oder zugänglich macht, die grausame oder anderweitig unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen.

Voraussetzung ist dabei, dass die gezeigte Tat verherrlicht oder verharmlost wird oder das "Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise" dargestellt wird. Wer ein solches Video verbreitet, dem kann auch das Mobiltelefon zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr entzogen werden - und zwar auch bei Kindern.

Nach Einschätzung von Rechtsexperten ist es zudem denkbar, dass in solchen Fällen der Strafrechtsparagraf 201a angewandt wird, der sich etwa auch gegen Gaffer richtet, die Aufnahmen von Unfällen verbreiten. Demnach wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit eines anderen Menschen zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt.

Um das Übel sozusagen an der Wurzel zu packen, sind die Betreiber der sozialen Netzwerke verpflichtet, eindeutig rechtswidrige Inhalte wie das Christchurch-Video binnen 24 Stunden aus dem Netz zu entfernen. Handelt es sich dabei um einen terroristischen Anschlag, soll es künftig sogar noch schneller gehen: Eine geplante EU-Verordnung sieht die Entfernung innerhalb einer Stunde vor.

(AFP)