Todesschütze von Dachau wegen Mordes in Haft

München/Dachau (dpa) - Nach den tödlichen Schüssen im Dachauer Amtsgericht ist eine Debatte über die Sicherheit in deutschen Justizgebäuden entbrannt. Gegen den Attentäter wurde am Donnerstagnachmittag Haftbefehl wegen Mordes und versuchten Mordes erlassen.

Er hatte auf den Richter gezielt und den Staatsanwalt erschossen. Der 54-Jährige schweigt zu seiner Tat.

Nach Angaben von Oberstaatsanwältin Andrea Titz wird der Mann psychiatrisch begutachtet. „Wir haben aber bisher keine Hinweise auf psychiatrische Leiden“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa. Sie rechnete nicht mit der Einweisung des Transportunternehmers in eine psychiatrische Klinik.

Der Mann war am Mittwoch - unter anderem wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge - zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er sei mit dem Richterspruch nicht einverstanden gewesen, sagte Oberstaatsanwältin Titz. „Nach unseren Erkenntnissen war es wohl so, dass er aufgebracht war, auch im Umgang mit seiner Verteidigerin.“ Während der Urteilsbegründung soll der nach einem Schlaganfall körperlich angeschlagene Mann eine kleine Pistole gezogen und mehrere Schüsse - wahrscheinlich fünf - abgefeuert haben. Woher er die Waffe vom Kaliber 6,35 hatte - er besaß sie illegal - ist noch unklar.

„Wir gehen davon aus, dass ein Schuss zumindest in Richtung der Richterbank gegangen ist“, sagte Titz zu den Ermittlungen. Zwei Schüsse trafen den 31-jährigen Staatsanwalt. Eine Kugel ging ins Handgelenk und dann in die Hüfte, die zweite drang an der Schulter in den Körper. Der Jurist starb trotz einer Notoperation im Krankenhaus. Seine Leiche sei bereits obduziert, Details dazu wurden aber zunächst nicht bekanntgegeben. Der Staatsanwalt, der erst seit 2011 als Ankläger im Staatsdienst war, lebte in München und hinterlässt seine Ehefrau. Das Paar hatte keine Kinder. „Er hatte ein ausgezeichnetes Examen und war ein hervorragender Kollege“, sagte Titz.

Der Todesschütze ist in dem gegen ihn geführten Verfahren als „verbal aggressiv, unruhig und gereizt“ aufgefallen, sagte Thomas Dickert, Ministerialdirigent im bayerischen Justizministerium. „Es konnte sich aber keiner vorstellen, dass er tätlich aggressiv wird. Dafür gab es keine Anhaltspunkte.“ Die „Süddeutsche Zeitung“ zitierte am Donnerstag einen Justizbeamten mit den Worten: „Ich hab's gewusst, dass was passieren wird. Der hat sich in der Verhandlung schon aufgeführt und war völlig uneinsichtig. Er hat sogar seine eigene Anwältin angeplärrt.“

Während Gewerkschaften und Strafverteidiger strengere Kontrollen in Gerichtssälen fordern, hält Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) die bestehenden Sicherheitsbestimmungen für ausreichend. „Es herrscht ein breiter Konsens, dass wir aus den Gerichten keine Trutzburgen machen, uns nicht abschotten wollen“, sagte sie. Auch der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz sagte, es sei nicht möglich, eine Gerichtsverhandlung vollständig abzuschotten. „Sozusagen in Geheimjustiz zu verhandeln, das wollen wir nicht, und diese Sicherheit werden wir nicht herstellen können“, sagte Strötz im Bayerischen Rundfunk. Auch die Polizeigewerkschaft hält generell verstärkte Kontrollen für überzogen. Allerdings brächten schon kleine Maßnahmen wie eine Abgabepflicht für Jacken und Taschen mehr Sicherheit, sagte der bayerische Landesvorsitzende Hermann Benker.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hingegen forderte zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen auch für Amtsgerichte. „Es wird Zeit, dass endlich auch in den Amtsgerichten Sicherheitsschleusen aufgestellt werden“, sagte der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag). In Justizgebäuden setze sich „eine Tendenz zur Verrohung fort, die unsere Polizistinnen und Polizisten in ihrem täglichen Einsatz auf den Straßen erleben müssen“. Auch der an Gerichten in ganz Deutschland tätige Strafverteidiger Harald Baumgärtl forderte strengere Kontrollen. „Es wird viel zu wenig bei uns kontrolliert“, sagte er im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. „Es ist ohne weiteres möglich, dass ein Mensch mit einer Zehn-Kilo-Bombe in ein Gerichtsgebäude kommen kann.“