Tödliche Abtreibung: Anästhesist muss 30 000 Euro zahlen
Bochum. Nach dem Tod einer 34-jährigen Patientin bei einer Abtreibung muss ein Anästhesist aus Herne 30 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Bochumer Landgericht am Mittwoch entschieden.
Der Narkosearzt hatte während einer Abtreibung so schwerwiegende Fehler gemacht, dass es zu einem Herzstillstand gekommen war. Die 34-Jährige Frau hatte zwar noch einmal wiederbelebt werden können, war jedoch zehn Tage nach der Operation verstorben.
Richter Andreas Oligmüller sprach im Prozess von einem "gravierenden Fehlverhalten" des Anästhesisten, das am Ende zum Tod der Frau geführt habe.
Weil bei der Abtreibung aus Versehen die Gebärmutter perforiert worden war, hatte sich der Gynäkologe zu einer Bauchspiegelung entschlossen. Dazu wurde die Narkose vertieft. Kurz darauf war es zu einem gravierenden Blutdruckabfall gekommen.
Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger kommentierte das Verhalten des Anästhesisten im Prozess so: "Es wurde jenseits jeglicher Regeln der Medizin gearbeitet."
Die Klagen gegen den Gynäkologen und gegen das später behandelnde Krankenhaus wurden von der 6. Zivilkammer des Bochumer Landgerichts hingegen abgewiesen. Das Strafverfahren gegen den Gynäkologen war bereits von der Staatsanwaltschaft Bochum eingestellt worden.