Tödlicher Angriff auf einen Maulwurf? Landgericht fehlen Beweise

Detmold (dpa). Er hatte verbotenerweise Jagd auf Maulwürfe in seinem Garten gemacht. Doch weil Juristen ihm nicht nachweisen konnten, dass dabei tatsächlich ein Tier sein Leben lassen musste, kommt der Rentner aus Detmold nun mit einer milderen Strafe davon.

Dem Landgericht Paderborn fehlten wichtige Beweise für den Mord am Maulwurf - deshalb verurteilte es den angeklagten Rentner nur zu einer Geldbuße.

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Das Landgericht Paderborn verurteilte den 75-Jährigen am Dienstag zu einer Geldbuße von 250 Euro.

Die angebliche Maulwurfsjagd hatte sich im vergangenen Sommer zugetragen. Der Mieter des 75-Jährigen hatte nach eigenen Angaben beobachtet, dass der Mann einen Maulwurf in seinem Hügel erschlug. Benutzt habe er dabei ein mit langen Nägeln gespicktes Blech.

In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht den Rentner noch zu 1500 Euro Strafe wegen des Nachstellens und Tötens besonders geschützter wildlebender Tiere - doch das wollte der Mann nicht akzeptieren. Nach seiner eigenen Schilderung war er nicht hinter Maulwürfen her, sondern hinter Ratten und Wühlmäusen, die unter keinem gesetzlichen Schutz stehen.

In zweiter Instanz urteilten die Richter nun, man könne dem 75-Jährigen nicht nachweisen, dass er tatsächlich einen Maulwurf zur Strecke gebracht habe. Deshalb wurde er nun lediglich verurteilt, weil er den Tieren nachgestellt habe.