Ein Warnschild am Hotel und andere Hinweise hätten den Kläger ausreichend darüber informiert, dass von den Affen Gefahren ausgingen, heißt es in der Urteilsbegründung (AZ: 138 C 379/10).
Ein wilder Affe hatte den Touristen auf dem Hotelgelände in den Zeigefinger gebissen. Das Tier hatte es dabei auf eine Banane abgesehen, die der Mann aus dem Speisesaal mitgenommen hatte.
Seine Klage begründete der Urlauber unter anderem damit, dass er tagelang unter Schmerzen gelitten habe, weil der Finger sich entzündet habe. Der Tourist forderte mindestens 1700 Euro Schmerzensgeld, weil der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe.