Urteil gegen „Prinz von Hohenlohe“ erwartet
Mosbach (dpa) - Die Geschichte des selbst ernannten „Prinzen von Hohenlohe“ könnte hinter Gittern enden: Heute werden im Mosbacher Prozess gegen einen 63-jährigen mutmaßlichen Hochstapler Plädoyers und Urteil erwartet.
Die Liste der Anklagepunkte ist lang: Der Mann soll nicht nur als „Prinz von Hohenlohe“ aufgetreten sein, sondern auch als „Weltbank-Besitzer“. Selbst bei seiner Festnahme habe er sich den Beamten als „Leitender Polizeidirektor mit vier Sternen“ und Mitglied der Antiterrorismuseinheit Grenzschutzgruppe GSG 9 verkauft. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn aber auch wegen brutaler Verbrechen an.
Mit den falschen Titeln ergaunerte sich der Angeklagte nach Überzeugung der Ermittler von gutgläubigen Geldgebern rund 83 000 Euro. Unter anderem soll er mit seinen guten Beziehungen zu US-Präsident Barack Obama geprahlt haben. Die Anklage der Behörde im Neckar-Odenwald-Kreis lautet neben Betrug und Titelmissbrauch auch Vergewaltigung und Erpressung. Der 63-Jährige aus dem hessischen Kreis Groß-Gerau hat die Vorwürfe stets bestritten.
Der Beschuldigte soll bei einem weiteren potenziellen Unterstützer sogar unter einem Vorwand eingezogen sein - und dort auch den Eheberater gespielt haben: Auf seinen Rat hin sei der Ehemann vorübergehend ausgezogen. Die Ehefrau und den Sohn beschimpfte und bedrohte der „Prinz von Hohenlohe“ den Anklägern zufolge. Zweimal soll er die Frau vergewaltigt haben.