Die Klagen seien daher unbegründet. Den Prozess hatten ein Anwalt aus Ingolstadt und die Drogeriemarktkette Rossmann angestrengt. Sie halten den Beitrag in der seit 2013 geltenden Form für ungerecht. Am Dienstag hatte bereits der rheinland-pfälzische VGH eine ähnlich gelagerte Klage abgewiesen.
Seit 2013 bemisst sich die Beitragshöhe für Unternehmen unter anderem danach, wie viele Beschäftigte, Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge sie haben. Die nun entschiedenen sogenannten Popularklagen hatten sich gegen das Zustimmungsgesetz des bayerischen Landtags zum Rundfunkstaatsvertrag gerichtet, der die seit 2013 geltenden Änderungen des Rundfunkbeitrags regelt.