Urteil nach bissiger Abfuhr für liebestollen Mops

Ein liebestoller Mops bekommt für seine Avancen eine bissige Abfuhr. Der verletzte Hund landet beim Tierarzt - der Fall vor Gericht.

Detmold. Erst wurden seine Avancen abgewiesen, dann wurde „Sammy“ auch noch gebissen. Er ist ein Mops-Chihuahua und sollte in einer Hundeschule im lippischen Lage Benehmen lernen. Doch der kleine, acht Monate alte Rüde fühlte sich zu Höherem berufen und machte sich an den 30 Kilo schweren Mischling des Hundetrainers heran. Sammy sprang los und bekam eine rüde Abfuhr: Die Bisswunde musste vom Tierarzt behandelt werden, Kosten: 925,18 Euro.

Das Geld wollte Sammys Herrchen von der Hundeschule wiederhaben und bekam in erster Instanz recht. Das Landgericht Detmold hob das Urteil jedoch nun auf und verfügte, die Kosten zu teilen. (Az: LG Detmold 10 S 82/10)Vor Gericht prallten die Ansichten aufeinander: Der Kläger meinte, der Hundetrainer hätte sämtliche Gefahren für die Welpen auf dem Übungsgelände ausschließen müssen. Darum hätte er seinen eigenen Hund nicht frei herumlaufen lassen dürfen. Der Beklagte wiederum vertrat die Ansicht, sein Hund habe lediglich das sexuell-aggressive Verhalten des Mops-Chihuahuas abgewehrt.

Die Berufungskammer fällte jetzt ein salomonisches Urteil: Der Hundetrainer müsse zwar grundsätzlich Schäden abwenden, man dürfe die Anforderungen an die Sorgfalt aber nicht überspannen. Im Streitfall habe es sich „um eine typische Situation zwischen zwei freilaufenden Hunden gehandelt, bei der sich die Unvorhersehbarkeit tierischen Verhaltens auf beiden Seiten verwirklicht“ habe, meinten die Richter.