Gerichtsverhandlung Urteil nach tödlicher Messerattacke im Jobcenter erwartet
In den vergangenen Jahren sind Jobcenter mehrfach zu Schauplätzen von Verbrechen geworden. Zuletzt traf es das Jobcenter in Rothenburg ob der Tauber: Ein anscheinend psychisch Kranker stach auf einen Psychologen ein. Jetzt wird das Urteil erwartet.
Ansbach (dpa) - Im Prozess um eine tödliche Messerattacke im Jobcenter von Rothenburg ob der Tauber will das Landgericht Ansbach am Mittwoch sein Urteil sprechen. Mit der Urteilsverkündung wird allerdings erst am Nachmittag gerechnet. Am Vormittag (9.30 Uhr) will das Gericht noch Zeugen und einen Polizeibeamten befragen sowie einen Gutachter anhören.
Der angeklagte 29-Jährige soll Anfang Dezember 2014 mit einem Küchenmesser im Büro einer Jobvermittlerin auf einen Psychologen eingestochen haben - aus Verärgerung über dessen Gutachten. Der Jobcenter-Mitarbeiter hatte ihm eine schizophrene Psychose und nur durchschnittliche Intelligenz bescheinigt.
Der Arbeitslose verletzte den 61-Jährigen bei der Attacke mit dem kurz zuvor gekauften Küchenmesser so schwer, dass dieser kurze Zeit später starb. Am ersten Prozesstag hatte die Kammer zeitweise die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Das Landgericht begründete dies mit Details zum seelischen Gesundheitszustand des Angeklagten.
Blutige Attacken in Jobcentern haben in der Vergangenheit immer wieder Aufsehen erregt. Zu ähnlichen Fällen war es in den vergangenen Jahren in Jobcentern in Frankfurt am Main und in Neuss bei Düsseldorf gekommen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte auf die Zwischenfälle bereits im vorletzten Jahr mit einem verbesserten Sicherheitskonzept reagiert.
So hat die Bundesagentur in vielen Jobcentern ein IT-gestütztes Notrufsystem installiert. Viele Büros von Jobvermittlern wurden nach BA-Angaben baulich umgestaltet. Mitarbeiter sitzen jetzt häufiger als früher mit dem Rücken zu einer Fluchttür. Wo solche Türen fehlten, wurden sie nachträglich eingebaut.