Lebenslange Haft für 56-Jährigen Auftrag für „Tiergartenmord“ in Berlin kam laut Gericht aus Russland

Mitten am Tag wird ein Mann in Berlin erschossen. Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich um Mord - im Auftrag Russlands. Das Urteil könnte folgenschwer für die deutsch-russischen Beziehungen sein.

Im "Tiergartenmord"-Prozess ist ein Urteil gefallen.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Mehr als zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf einen Georgier tschetschenischer Abstammung mitten in Berlin ist ein 56-jähriger Russe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sprach den Mann am Mittwoch des Mordes und des illegalen Waffenbesitzes schuldig. Die Staatsschutzkammer sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Auftrag des russischen Staates gehandelt hat. „Die Tat war durch in Berlin stationierte Helfer akribisch vorbereitet“, sagte der Vorsitzende Richter Olas Arnoldi bei der Urteilsbegründung. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Bundesanwaltschaft.

Das Urteil im sogenannten Tiergartenmord-Prozess könnte die deutsch-russischen Beziehungen kurz nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) erschüttern. Erste Konsequenzen hatte die Bundesregierung schon gezogen, nachdem der Generalbundesanwalt vor zwei Jahren die Ermittlungen aufgenommen hatte und der russischen Regierung mangelnde Kooperation vorwarf.

Nach Überzeugung des Gerichts hat sich der 56-Jährige am 23. August 2019 auf einem Fahrrad in der Berliner Parkanlage Kleiner Tiergarten von hinten dem Georgier genähert. Aus nächster Nähe habe er auf den 40-Jährigen zunächst zwei Schüsse mit einer Schalldämpfer-Pistole abgegeben. Als das Opfer am Boden lag, schoss er ihm demnach in den Hinterkopf. Der Mann, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte und von den russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden war, starb am Tatort.

Nach Überzeugung der Richter handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, dem weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet werden. Für die Tat in Berlin soll er eine Scheinidentität bekommen haben.

Der Getötete sei insbesondere deshalb als Staatsfeind betrachtet worden, weil er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hatte. Der russischen Präsident Wladimir Putin hatte den ermordeten Georgier, der in der russischen Teilrepublik Tschetschenien auf Seiten der Separatisten gekämpft haben soll, einen „Banditen“ und „Mörder“ genannt.

Der kräftige, dunkelhaarige Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat und dem Geheimdienst FSB bestritt er.

(dpa)