Landgericht Düsseldorf Mutter erstochen – neun Jahre Haft für den Sohn
Düsseldorf · Die Leiche war erst Wochen nach der Tat gefunden worden. Der Angeklagte hatte nach sechs Monaten Untersuchungshaft ein Geständnis abgelegt.
Nur einen Tag nach seinem umfassenden Geständnis hat das Schwurgericht einen 40-Jährigen wegen Totschlags an seiner Mutter (58) zu neun Jahren Haft verurteilt. Demnach hatte der Sohn nach einem Streit mit der Mutter in deren Gerresheimer Wohnung im Juni ein Teppichmesser gezückt und ihr tödliche Wunden am Hals zugefügt. Angeblich stand er zur Tatzeit unter dem Einfluss von Amphetaminen und das Opfer soll angetrunken gewesen sein. Doch solche Details und die vom Angeklagten am Vortag geschilderte Rahmenhandlung bezeichnete das Gericht jetzt als „dunkel“, weil Teile davon mit den objektiven Tatortbefunden nicht übereinstimmten. So hatte der Angeklagte behauptet, seine Mutter habe ihn seit seinem Einzug in deren Wohnung täglich beschimpft und provoziert.
Sicher festzustellen war, dass die 58-Jährige Abwehrverletzungen an Gesicht und den Händen hatte, als ihr Leichnam entdeckt wurde. Bis dahin aber waren etliche Tage vergangen, weil der Angeklagte die tote Mutter zunächst vom Blut gesäubert und dann in einen Koffer verstaut hatte, über den er noch einen Müllsack zog. So versteckte er das Opfer im Keller des Mehrfamilienhauses in Gerresheim unter etlichen Kartons. Wie die Polizei damals einräumte, ist die Tote im Keller dort zunächst nicht entdeckt worden, stattdessen wurde nach der Vermisstenanzeige des jüngeren Sohnes (37) eine breit angelegte Suche nach der Frau gestartet, an der auch Spürhunde beteiligt waren. Denn bei seiner Festnahme hatte der Angeklagte jegliche Aussage oder gar Hinweise auf den Verbleib der Mutter verweigert. Erst nach rund sechs Monaten in U-Haft hatte er sich jetzt im Prozess zu einem Geständnis durchgerungen. Darin betonte er nicht nur, dass er die Bluttat bereue und um die Mutter trauere, sondern auch, dass das Zusammenleben mit ihr von erheblichen Spannungen geprägt gewesen sei. Als sie ihn am Tatwochenende unter Alkoholeinfluss erneut provoziert, ihm sogar mit dem Rausschmiss gedroht habe, sei er unter dem Einfluss von Amphetaminen nicht in der Lage gewesen, sich wieder zu beruhigen. Einen Schnitt mit dem Teppichmesser quer über ihren Hals gab er zu, den zweiten, der später bei der Obduktion festgestellt worden war, könne er sich nicht erklären. Die Richter hielten ihm dieses Geständnis zugute, gingen auch davon aus, dass er unter Drogeneinfluss womöglich enthemmter gewesen sei als sonst. Aber eine Einschränkung seiner Schuldfähigkeit, die ein milderes Urteil bedeutet hätte, sahen die Richter nach dem Gutachten eines Sachverständigen nicht. Die Staatsanwältin hatte zehn Jahre Haft beantragt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.