US-Ermittler prüfen Tathergang nach Tod deutschen Gastschülers
Missoula/Hamburg (dpa) - Nach den Todesschüssen auf einen 17-jährigen Austauschschüler aus Hamburg im US-Staat Montana versuchen die Ermittler den Tathergang zu rekonstruieren.
Unklar sei etwa, ob der mutmaßliche Schütze ganz ohne Vorwarnung viermal auf den Jugendlichen gefeuert habe, berichtete die Lokalzeitung „Missoulian“ am Dienstag. Die Partnerin des Verdächtigen hatte ausgesagt, er habe den Schüler mit „Hey“ angesprochen, und dieser habe geantwortet, bevor die Schüsse fielen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt das.
Dem Schützen drohen mindestens zehn Jahre Gefängnis - möglicherweise sogar lebenslang. Der 29-Jährige wurde wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Zwar räumt sein Heimatstaat Montana für die Verteidigung des eigenen Hauses das bewaffnete Recht auf Notwehr ein. Laut Anklageschrift stellte der Mann aber potenziellen Dieben eine Art Falle und legte sich auf die Lauer. Der Tod des Jungen wurde in dessen Heimatstadt Hamburg mit Trauer und Entsetzen aufgenommen.
Nach zwei Einbrüchen innerhalb der vergangenen drei Wochen hatte der Schütze laut einer Zeugin gesagt, einen „verdammten Typen“ erschießen zu wollen. Sein Anwalt sagte laut der „Missoulian“, der 29-Jährige werde sich nicht schuldig bekennen, da er in Selbstverteidigung gehandelt habe.
Der Jugendliche hatte der Anklageschrift zufolge die Garage betreten, wurde von Schüssen am Kopf und am Arm getroffen und starb später im Krankenhaus. Er war im August in die USA gekommen und hatte im Ort Missoula eine High School besucht.
„Er war ein Mensch, den jeder Vater sich wünschen würde“, sagte sein Fußballtrainer Garip Ercin der Nachrichtenagentur dpa. „Er war nicht aggressiv, er war beliebt - einfach ein Supertyp.“ In wenigen Wochen sollte der talentierte Fußballspieler nach Deutschland zurückkehren, erzählte Ercin: „Er hätte noch 43 Tage gehabt.“
Der Vater des getöteten Teenagers war am Dienstag auf dem Weg nach Missoula, wo er unter anderem eine Vertreterin des deutschen Generalkonsulats aus San Francisco treffen sollte. Sie soll ihn und die Gastfamilie unterstützen und im Umgang mit den örtlichen Behörden Rechtsbeistand geben. Neben einer Sterbeurkunde sind mehrere Bescheinigungen notwendig, um die Leiche nach Deutschland überführen zu können. Auch Mitarbeiter der Organisation CIEE, über die der 17-Jährige in die USA gekommen war, wurden erwartet. Die Mutter soll Ercins Angaben zufolge nach einem Schock im Krankenhaus sein.
Ercin, der Jugendleiter beim Verein SC Teutonia 1910 ist, sagte, die Eltern des Schülers hätten ihn am Sonntagnachmittag über den Tod informiert. Kurze Zeit später sei die ganze Mannschaft zu der Familie gegangen: „Eine Stunde später waren alle da.“
Was genau in der tragischen Nacht auf einem Privatgrundstück in der ruhigen Wohnsiedlung Grant Creek geschah, wird möglicherweise erst im Gerichtsprozess ans Licht kommen. Am Dienstag blieb unklar, was der Teenager mitten in der Nacht in einer fremden Garage suchte. Er war laut Berichten lokaler Medien mit einem weiteren Mann unterwegs, als die Bewegungssensoren des Hausbewohners Alarm schlugen. Der Mann flüchtete, als die Schüsse fielen.
Die Partnerin des Schützen habe als eine Art Köder eine Handtasche mit persönlichen Gegenständen in die Garage gestellt und die Dinge darin aufgelistet, um einen potenziellen Einbruch später beweisen zu können, heißt es in der Anklageschrift. Trotz der Einbrüche der vergangenen Wochen ließen die beiden das Garagentor offen stehen. Einer Zeugin zufolge soll der Mann seit Nächten darauf gewartet haben, jemanden zu fassen und zu erschießen.
Die Schulbehörde will den Hamburger Mitschülern Hilfe anbieten. Wenn die Schule am Montag wieder beginnt, sollen sich Mitarbeiter der Beratungsstelle Gewaltprävention um die Mitschüler kümmern.
Der Fußballverein des 17-Jährigen rief dazu auf, für die Eltern zu spenden. „Wir wünschen den Eltern und Angehörigen alle Kraft und Unterstützung in diesen schweren Zeiten“, hieß es auf der Homepage. An diesem Mittwoch (17.45 Uhr) gibt es außerdem ein Benefizspiel.
Bürger Montanas dürfen sich wie in rund der Hälfte der 50 US-Staaten notfalls mit Waffengewalt verteidigen. Laut der sogenannten Castle Doctrine (Schloss-Doktrin) ist der Einsatz tödlicher Gewalt gegen Eindringlinge in Haus und Garten in den meisten Fällen erlaubt. Allerdings muss sich der Schütze ernsthaft bedroht fühlen.