Vater verklagt Mörder seines Sohnes auf Schmerzensgeld
Täter soll 7500 Euro für den Schock zahlen.
Dormagen. Vor gut zwei Jahren ist es in Dormagen zu einem Eifersuchtsdrama gekommen. Im Streit mit ihrem Lebensgefährten ist eine damals 22-Jährige zu ihrem besten Freund geflüchtet.
Der Mann folgte ihr und drohte: „Wenn du nicht mit mir redest, wird er sterben.“ Dabei hielt er eine Waffe auf den 23-jährigen Freund gerichtet. Sie wollte nicht reden. Er drückte ab. Zweimal. Durch den Tod seines Sohnes will der 61-jährige Vater einen Schock erlitten haben. Er sei so stark traumatisiert, dass er sich in psychiatrische Behandlung begeben musste. Dafür will er Schmerzensgeld — 15 000 Euro forderte er vom Mörder seines Sohnes.
Vor dem Landgericht in Düsseldorf haben die Anwälte beider Parteien am Dienstag einen anderen Vergleich ausgearbeitet. „15 000 Euro sind unrealistisch. Mein Mandant sitzt noch zehn Jahre im Gefängnis, dort verdient er kaum etwas“, sagte der Verteidiger.
Also einigten sich die Anwälte auf 7500 Euro. Weitere 6000 Euro für die Beerdigungskosten hatte der Mörder bereits vorher zugesagt. Jetzt müssen er und der Vater dem Vergleich zustimmen. nip