Foul im Kreisligaspiel kostet 50 000 Euro
Gericht spricht dem schwerverletzten Amateur-Fußballspieler Schadensersatz zu. Gegner handelte „rücksichtslos“.
Hamm. Mit gestrecktem Bein war der Lünener Fußballspieler Michael S. beim Kreisliga-A-Spiel gefoult worden. Die direkten Konsequenzen waren für den Gegenspieler noch nicht so schwerwiegend: gelbe Karte.
Doch jetzt, zweieinhalb Jahre später, trifft es ihn so richtig: Er muss dem Verletzten Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro zahlen. So entschied es das Oberlandesgericht Hamm. Der heute 34-jährige Verletzte hatte nämlich schwere Folgen davongetragen: Bänderrisse im Knie, Sportinvalidität. Seinen Beruf als Maler musste er aufgeben.
Die Richter betonen zwar, dass im Regelfall ein Foul in einem Fußballspiel nicht zu zivilrechtlichen Folgen führe. So hafte ein Fußballspieler nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletze. Hier sei es aber anders gewesen: Der Beklagte habe rücksichtslos gehandelt. Er habe den zur Verletzung führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt.
Die Fußballergewerkschaft VdV begrüßt das Urteil. „Das ist in Ordnung, wenngleich 50 000 Euro eine Menge Holz für den Betroffenen sind“, sagte Geschäftsführer Ulf Baranowsky. Der Fußballplatz sei kein rechtsfreier Raum. Thomas Summerer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwalt Verein, betonte gegenüber unserer Zeitung, der hier zugesprochene Schadensersatz beziehungsweise das Schmerzensgeld sei — gemessen an anderen Fällen — durchaus hoch.
Doch hält er den Richterspruch für ein „zutreffendes Urteil, weil es der Verrohung des Spiels entgegenwirkt“. Der Münchner Rechtsanwalt: „Das hat abschreckende Wirkung, weil es die breite Masse der Spieler vor ernsthaften Verletzungen schützt.“
Erst im vergangenen Jahr hatte das Mönchengladbacher Landgericht in einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten Richterspruch einen 14-jährigen Jugendfußballer zu 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Dieser hatte seinen 14-jährigen Gegenspieler aus Mönchengladbach so schwer gefoult, dass dieser einen Oberschenkelbruch und zweifachen Unterschenkelbruch erlitt.
Und wie steht es in solchen Fällen um den Versicherungsschutz? Begleicht die Privathaftpflicht des Foulspielers den Schaden? Diese Frage muss gegebenenfalls in einem Extra-Prozess geklärt werden. Die Versicherung steht jedenfalls dann nicht ein, wenn dem Foulspieler Vorsatz nachgewiesen wird.
In einem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall war das einfach: Der Foulspieler hatte dem später von ihm verletzten Gegenspieler vorher angedroht, dass er ihm bei der nächsten Aktion die Beine brechen werde. Folge: Vorsatz gegeben, die Versicherung zahlt nicht.