Vaterschaftstest von Udo Jürgens negativ
Zürich/Dieburg (dpa) - Ein Vaterschaftstest hat Udo Jürgens recht gegeben: Der Sänger und Komponist ist nicht der Vater einer 39-Jährigen aus Südhessen. „Das gerichtlich beauftragte Gutachten kommt zweifelsfrei zu dem Ergebnis“, sagte der Direktor des Amtsgerichts Dieburg, Frank Richter, am Dienstag.
Die Frau hatte vor dem Gericht geklagt und angegeben, der 77-Jährige sei ihr Vater. Jürgens habe vor Weihnachten in der Schweiz eine Speichelprobe abgegeben, sagte Richter. Der Fall sei „außerordentlich schnell“ bearbeitet worden.
Bereits eine frühere Untersuchung sei zum gleichen Ergebnis gekommen, teilte Jürgens' Management in Zürich mit. „Wie beide DNA-Analysen ergeben haben, ist Udo Jürgens eindeutig nicht der Vater“, heißt es in der Mitteilung. Der Künstler wolle keine weitere Stellungnahme zu dem Thema abgeben.
Die Frau hatte im vergangenen Jahr behauptet, eine uneheliche Tochter von Jürgens zu sein. Im November verpflichtete ihn das Gericht nach einer Klage der 39-Jährigen, einen Gentest für ein Vaterschaftsgutachten abzulegen.