Verbraucherschutz Verbraucherschützer kritisieren Zahnärzte

Umfrage unter 1000 Patienten zeigt oft schlechte Aufklärung.

Zahnärzte müssen ihre Patienten aufklären.

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Düsseldorf. Wenn es um die von ihrem Zahnarzt angebotenen kostenpflichtigen Zusatzleistungen geht, fühlen sich viele Patienten nur mangelhaft aufgeklärt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Online-Befragung von 1000 gesetzlich Krankenversicherten im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW. Vier von zehn der Befragten gaben an, vor Beginn der Behandlung nicht schriftlich über die Kosten der Zusatzleistung informiert worden zu sein. Gut ein Drittel der Interviewten beklagte, nicht über mögliche Risiken der Zusatzleistung informiert worden zu sein. Und mehr als ein Viertel kritisierte, vor Behandlungsbeginn keine Information über die mögliche Kassenleistung bekommen zu haben.

Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Zahnärzte gesetzlich verpflichtet sind, vor Behandlungsbeginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren und den Patienten über Alternativen aufzuklären. Zahnärzte mit Kassenzulassung sind außerdem verpflichtet, Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen anzubieten — zum Beispiel das zuzahlungsfreie Amalgam statt einer Kunststoff-Füllung, eine Brücke statt Implantat oder eine Krone aus Nicht-Edelmetall statt aus Keramik.

Bei privaten Zusatzleistungen benötigen Zahnärzte dazu eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Patienten. Jeder Vierte der befragten Patienten gab an, bei Leistungen von 500 bis 1000 Euro ein Einverständnis zur Kostenübernahme nicht unterschrieben zu haben. Das verweigerte auch jeder Fünfte bei Leistungen ab 1000 Euro. PK