Erfolg für Pelham Verfassungsgericht kippt BGH-Urteil zum "Sampling"
Karlsruhe (dpa) - Im Streit um die Verarbeitung einer fremden Rhythmussequenz hat der Komponist und Produzent Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht einen Etappensieg errungen. Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, der Fall muss neu entschieden werden, wie am Dienstag in Karlsruhe verkündet wurde.
Um den zweisekündigen Beat streitet Pelham seit mehr als einem Jahrzehnt mit den Elektropop-Pionieren Kraftwerk. Er hatte ihn 1997 ohne zu fragen aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ von 1977 kopiert und in Endlosschleife unter den mit der Rapperin Sabrina Setlur aufgenommenen Song „Nur mir“ gelegt.
Derzeit darf das Stück nicht verbreitet werden. Dagegen hatte Pelham geklagt. (Az. 1 BvR 1585/13) Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Urheberschutz in Hip-Hop und Rap warnt der Bundesverband Musikindustrie vor einer Aufweichung branchenüblicher Standards.
„Sollte durch die Entscheidung der Eindruck entstehen 'Kunstfreiheit sticht immer', könnte das Folgen haben, die über den konkreten Streit weit hinausreichen“, sagte Geschäftsführer Florian Drücke der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. „Das wäre Wasser auf die Mühlen derer, die sagen, im Internet soll alles erlaubt sein.“
Aus Sicht des Branchenverbands, der nach eigenen Angaben mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarktes vertritt, ist ein solcher Streit aber die absolute Ausnahme. In aller Regel gebe es eine Einigung zwischen den betroffenen Künstlern, und zwar vor dem Sampling. „Jetzt wird daraus leider eine Grundsatzdiskussion gemacht, die in die falsche Richtung führen kann“, sagte Drücke. Er befürchtet eine Entwertung des kreativen Schaffens, sollte sich Pelham durchsetzen.