Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Mietendeckel ist eine Aufgabe für den Bundestag

Meinung | Düsseldorf · Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Mietendeckel ist nicht das letzte Wort. Ein einzelnes Bundesland darf eine solche Regelung nicht treffen. Der Bundestag aber sehr wohl. Die (Wahlkampf-) Debatte ist eröffnet.

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Das schräge Wort „Bundesnotbremse“ ist dieser Tage in aller Munde. Dabei geht es um Corona, aber es geht auch um Zuständigkeiten von Bund und Ländern. So wie bei einem anderen Sachverhalt, der uns ab jetzt einen ähnlichen Begriff bescheren wird: „Bundesmietendeckel“. Auch wenn Eigentümerverbände,Wohnungsgesellschaften und die mit ihrer Klage in Karlsruhe erfolgreichen Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP nun ihren Sieg bejubeln:  mit dem gescheiterten Mietenstopp im Land Berlin wird das durch die Pandemie überdeckte Thema der hohen Mietpreise nun erst recht in den Fokus rücken.

Ein Elfmeter für SPD, Linke und Grüne: denn nach dem erwartbaren Urteil aus Karlsruhe, dass ein Land angesichts der doch offensichtlichen Zuständigkeit des Bundes an den Mietpreisen nicht herumschrauben darf, wird die Sache nun zum Wahlkampfthema. Der Bund dürfte nämlich sehr wohl neue Schutzvorschriften zugunsten der Mieter erlassen. Mieter machen eine große Zahl der Wähler aus. Und das Problem hoher Mieten bei gleichzeitig guten Renditen für die Vermieter (siehe die Dividenden für Aktionäre von Vonovia, LEG und Co.) ist für immer mehr Menschen spürbar. Daher werden die Sieger von Karlsruhe im Bundestagswahlkampf in die Defensive geraten.

Es ist schon bemerkenswert, dass der Wohnungsriese Vonovia nach dem Urteil mit einer mieterfreundlichen Geste reagierte. Man werde auf Mietnachforderungen verzichten, selbst wenn sie gegen zahlreiche Mieter in Berlin bestünden. Andere Mieter in der Hauptstadt müssen eben solche Nachforderungen durchaus befürchten. Mit seinem Blindflug in Sachen Mietendeckel  auf Landesebene hat der rot-rot-grüne Senat ihnen eben das eingebrockt.

Gewiss, man hatte gewarnt, Mieter sollten Geld für den Fall zurücklegen, dass es doch noch Mietnachforderungen gibt. Das ist schon eine recht seltsame Politikvorstellung: Liebe Bürger, wir probieren jetzt mal was aus, kann sein, dass es nicht hinhaut. Für den Fall sagen wir schon mal sorry. Und sorry auch, dass ihr es dann ausbaden müsst. Eine juristische Niederlage mit Ansage, die die berechtigte Diskussion um das Thema erst recht anfachen wird.