Heute wird der Fall nun in Minden verhandelt.
Die Stadt hatte die Tagespflegeerlaubnis mit der Begründung abgelehnt, man sehe das Kindeswohl gefährdet. So sei das Gebäude vielen noch als Bordell in Erinnerung und werde in Internetbörsen noch als solches beworben.
Wer im Internet nach der Straße und der Hausnummer der geplanten Tagespflege sucht, stößt auf eine Reihe von Einträgen, in denen das Gebäude als diskretes Freudenhaus mit „tabulosen Girls“ angepriesen wird. Die Stadtverwaltung befürchtet, dass Freier an der Adresse auftauchten.
Solche Sorgen bezeichnete der Anwalt der Klägerin vor der Verhandlung als absurd. Die Internetwerbung habe sich verselbstständigt.