Verseuchte Spritzen für Kind: Fast drei Jahre Haft für Mutter
$lead
Hamburg (dpa) - Wegen monatelanger Misshandlung ihres Kindes mit verseuchten Spritzen hat das Landgericht Hamburg eine Mutter zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Die Entscheidung der Strafkammer stelle ein Mindesturteil dar, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die 30-Jährige habe ihr Kind gequält und in Todesgefahr gebracht. Das Gericht sprach die Angeklagte der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig. Die Kammer ging nicht von versuchtem Totschlag aus, weil die Angeklagte vermutlich unter dem Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leide. Bei diesem Syndrom machen meist Mütter ihr Kind bewusst krank, um Zuwendung zu bekommen.
Die Mutter hatte im Jahr 2013 ihrem damals dreijährigen Sohn über Monate mit Fäkalien, Speichel oder Blumenwasser vermischte Substanzen gespritzt. Der Junge hatte daraufhin heftige Schmerzen, Fieberschübe und Atemnot bekommen. Er lag mehrfach im Krankenhaus, zweimal befand er sich in akuter Lebensgefahr auf der Intensivstation. Die Ärzte vermuteten eine Erkrankung des Immunsystems und planten eine Knochenmarkstransplantation. Die Mutter galt im Krankenhaus als nette, sympathische Frau, die sich liebevoll um ihr Kind kümmerte.
Doch dann fielen einer Krankenschwester Flaschen mit einer Flüssigkeit in einer Schublade am Bett des Kindes auf. Sie gab die Substanz ins Labor. Mit dem Untersuchungsergebnis und Fotos von den Flaschen in der Schublade konfrontiert, gab die Mutter schließlich zu, dass sie ihren Sohn vorsätzlich krankgemacht hatte. Das Kind wurde von der Mutter getrennt und war nach wenigen Wochen wieder gesund.
Bei der Strafzumessung wertete die Kammer das volle Geständnis der Mutter als mildernd. Sie habe aufrichtige Reue gezeigt und sich mit dem Verlust ihrer Familie selbst bestraft. Zugunsten der Angeklagten nahm das Gericht an, dass sie unter dem Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leidet. „Wir können nicht ausschließen, dass wir hier eine verminderte Schuldfähigkeit haben“, sagte Richter Heiko Hammann. Dagegen spreche allerdings, dass die Mutter planvoll über einen längeren Zeitraum vorgegangen sei. Sie habe mehrere Handlungsalternativen gehabt, sich aber bewusst für diesen Weg entschieden.