Beförderungen Verwaltungsgericht kippt NRW-Frauenförderung

Düsseldorf. Die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungen im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens ist nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Derartige Regelungen seien Bundessache, das Land habe dafür keine eigene Gesetzgebungskompetenz, befanden die Richter.

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Sie stoppten gestern die Beförderung mehrerer Polizistinnen auf Antrag eines männlichen Mitbewerbers (Az.: 2 L 2866/16).

Laut NRW-Landesbeamtengesetz sind seit dem 1. Juli Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern. Laut Bundesgesetz sind Beförderungen aber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf das Geschlecht vorzunehmen. Für einschränkende landesrechtliche Regelungen sei kein Raum, so die Richter.

„Die Landesregierung will die Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Dienst beenden. An diesem Ziel hält die Landesregierung Nordrhein-Westfalen weiterhin fest.“ Das sagte gestern ein Sprecher des NRW-Innenministeriums. Beim Beschluss des Verwaltungsgericht Düsseldorf handele es sich um den ersten Beschluss in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz. Man werde die Beschlussgründe auswerten und gegebenenfalls den Rechtsmittelweg beschreiten. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, habe im Gesetzgebungsverfahren ein Gutachten für das NRW-Innenministerium erstellt. „Darin hat er die Gesetzgebungskompetenz des Landes geprüft und bejaht“, so der Sprecher weiter. Red