Kriminalität Videokameras sollen Übergriffe verhindern

Per Überwachung von oben will die Polizei an Karneval Täter rechtzeitig entdecken. Für eine dauerhafte Installation gelten strenge Regeln.

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Düsseldorf/Köln. Die Gewaltexzesse der Kölner Silvesternacht mit den brutalen Übergriffen auf Frauen bringen das Thema Videoüberwachung wieder auf die Tagesordnung. NRW-Oppositionschef Armin Laschet (CDU) macht sich dafür stark (siehe Infokasten). In der Tat muss man sagen: Wie nützlich wäre es doch, jetzt ausreichend Videoaufzeichnungen von den Übergriffen zu haben, um die Täter zu überführen.

Angesichts des bevorstehenden Straßenkarnevals will nun auch die Kölner Polizei aufrüsten. Unter anderem sollen verstärkt Teleskopstangen mit daran montierten Kameras zum Einsatz kommen, um große Plätze von oben einsehen zu können. Angelehnt an die Aufsicht im Schwimmbad nennt die Polizei dies „Bademeisterposition“. Auch in Düsseldorf soll der Straßenkarneval durch mobile Videoüberwachung gesichert werden.

Für die Kölner Polizei ist vorrangiges Ziel dabei nicht das Überführen von Straftätern, sondern das „frühzeitige Erkennen gefährlicher Entwicklungen in der Menschenmenge“, wie Polizeidirektor Michael Temme vor Journalisten erklärte. „Wenn sich die Polizei ebenerdig aufstellt, sieht sie nur vor die Köpfe und Rücken der Menschen.“ Das Ziel sei, von oben in die Gruppierung hineinzugucken — von Masten oder auch aus Objekten heraus.

Nach den Plänen geht es also um einen einsatzbezogenen Gebrauch der Videoüberwachung. Für eine dauerhafte Videoüberwachung im öffentlichen Raum gelten nämlich sehr strenge Restriktionen, die der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke so erklärt: Der in jeder Videoüberwachung liegende Eingriff in die schutzwürdigen Interessen der Beobachteten sei nach dem Polizeigesetz zulässig „an einzelnen öffentlich zugänglichen Orten, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt“. Dies sei einfach bei Kriminalitätsbrennpunkten, an denen wiederholt Straßendelikte wie Diebstahl und Körperverletzungen begangen werden. Die rein präventive Videoüberwachung öffentlicher Orte sei hingegen unzulässig.

In NRW überwachen Kameras dauerhaft nur an zwei Stellen den öffentlichen Raum. In der Mönchengladbacher und in der Düsseldorfer Altstadt. Freilich gibt es zahlreiche behördlich installierte Kameras, die aber dazu dienen, die unmittelbare Umgebung von Behörden zu erfassen, auch wenn sie teilweise den davor liegenden Bereich abdecken. Auch sind da noch die vielen den öffentlichen Raum überwachende Kameras in Bahnhöfen, in Bussen und Bahnen.

Für eine Ausdehnung der Videoüberwachung auf weitere öffentliche Bereiche spricht, dass konkrete Gefahrenlagen rechtzeig erkannt werden und Straftäter später auch identifiziert werden können. Datenschützer warnen jedoch, dass eine flächendeckende Überwachung ohnehin nicht möglich sei und Straftäter dann auf nicht überwachte Bereiche ausweichen. Auch die Steigerung eines subjektiven Sicherheitsgefühls sei trügerisch, wenn es nicht genügend Personal gebe, das in Gefahrensituationen in den Einsatz geschickt werden kann. Vor allem könne sich dann niemand mehr unbefangen in der Öffentlichkeit bewegen, wenn man nicht wisse, wer einen beobachte und welche Aufnahmen von wem wie lange gespeichert werden.

Den Wunsch, im Straßenkarneval nicht gefilmt zu werden, dürfte auch manch ein Jeck haben, der sich freizügiger als üblich aufführt. Doch hilft die Kamera überhaupt gegen Menschen, die im Schutz der Verkleidung Straftaten begehen? Diese sind doch schon aufgrund dieser Maskierung nicht identifizierbar, auch wenn es Bilder von ihnen gibt. Polizeidirektor Temme sieht hier durchaus einen möglichen Nutzen. So könne die Polizei an Erkenntnisse herankommen, auch wenn der Beobachtete wegen der Kostümierung nicht direkt identifizierbar ist. Über die Videokamera könne er verfolgt „und anderen Kräften zugesprochen werden“. Heißt übersetzt: Polizeikollegen werden dann auf den Verdächtigen angesetzt.