Die Frau hielt dort gleich neun Kakadus in ihrer Wohnung. Nachdem Nachbarn sich über den Lärm beschwert hatten, untersagte die Stadt die Haltung so vieler Vögel. Mehr als zwei Tiere seien in dem reinen Wohngebiet nicht zulässig.
Die Vogelfreundin klagte dagegen. Doch in der ersten Instanz wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf im März 2014 die Klage ab. In Münster müssen jetzt Nordrhein-Westfalens oberste Verwaltungsrichter das Thema klären.