Bad Godesberg Warum wurde Niklas P. zu Tode geprügelt?

Der Tod des in Bonn verprügelten Schülers löste im Mai vergangenen Jahres bundesweit Entsetzen aus. Nun müssen sich zwei junge Männer vor dem Landgericht verantworten.

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Bonn. Ab Freitag müssen sich Walid S. (21) als Hauptangeklagter und Roman W. (20) wegen einer brutalen Prügel-Attacke vor dem Bonner Landgericht verantworten. Opfer war der 17-jährige Schüler Niklas P., der eine Woche nach der Tat in der Bonner Uni-Klinik starb. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Sicherheitsdebatte in Bonn ausgelöst.

Es war in der Nacht auf den 7. Mai vergangenen Jahres. Niklas P. war zusammen mit seiner Schwester, einer Freundin (17) und einem Freund (18) nach einem Konzert von Rhein in Flammen auf dem Heimweg. Im Bonner Stadtteil Bad Godesberg wurden sie — laut Zeugenaussagen — von drei Männern völlig grundlos attackiert. Die Täter prügelten und traten brutal auf Niklas P. ein. Mehrere Tritte trafen den Kopf des Schülers, der schließlich regungslos am Boden lag.

Seine Begleiter, die ihm zur Hilfe eilten, erlitten leichte Verletzungen. Erst als weitere Zeugen der Attacke eingriffen, ließen die drei Männer von Niklas P. ab und flüchteten. Der Schüler konnte an diesem Abend von einem Notarzt reanimiert werden, starb aber am 13. Mai in der Bonner Uni-Klinik einen sinnlosen Tod.

Bei einem rechtsmedizinischen Gutachten stellte sich heraus, dass die Gefäße in Niklas P. Gehirn vorgeschädigt waren. Ausschlaggebend für den Tod des 17-Jährigen sei demnach ein im Normalfall nicht tödlicher Schlag gewesen.

Polizei und Staatsanwaltschaft standen unter einem enormen öffentlichen Druck, die Täter zu ergreifen. Eine Woche nach dem Tod des Schülers berichtete Oberstaatsanwalt Robin Faßbender von einer Verhaftung. Der italienische Staatsbürger Walid S., damals 20 Jahre alt, gilt für die Staatsanwaltschaft seither als Hauptverdächtiger. Der polizeibekannte Schläger bestritt die Tat hartnäckig.

Der andere Angeklagte, Roman W., saß Ende Juni in Untersuchungshaft, wurde aber später entlassen. Er soll aber im September einen Zeugen attackiert haben, der ihn vor der Polizei belastet hatte. Da es nun einen neuen Haftgrund gab, wurde er wegen Verdunkelungsgefahr erneut in Untersuchungshaft genommen.

Walid S. wird Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Beteiligung an einer Schlägerei vorgeworfen. Roman W. wird vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei zur Last gelegt. Nach Angaben von Bastian Sczech, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, muss das Gericht zunächst prüfen, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. Bei Jugendstrafrecht droht dem 21-Jährigen laut Staatsanwaltschaft eine Haftstraße bis zu fünf Jahren. Es könnte aber auch passieren, dass im Verfahren die Anklage auf Totschlag abgeändert wird. Dann drohen Walid S. bis zu zehn Jahre Haft. Der Prozess ist zunächst auf 17. Verhandlungstage angesetzt.