Mitangeklagt ist seine mutmaßliche Komplizin, eine 43 Jahre alte Landsfrau und Ex-Kollegin des Opfers, die den Mann angestiftet haben soll. Beide hatten es laut Anklage auf die Ersparnisse des Opfers von geschätzt 40.000 Euro abgesehen. Zum Prozessauftakt beim Landgericht Köln am Mittwoch machten beide Angeklagten keine Aussagen. Die Anklage lautet auf Mord und Raub.
2010 und 2012 hatte das Landgericht Bonn den heute 59-Jährigen bereits schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mitangeklagte erhielt drei beziehungsweise zwei Jahre und neun Monate. Der Bundesgerichtshof hatte aber alle Urteile wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben. Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall dann zur Neuverhandlung ans Landgericht Köln.
Laut Anklage soll der Mann in der Nacht zum 27. Juni 2009 eine halbe Stunde bei der Prostituierten gebucht haben. Dabei habe er bereits vorgehabt sie auszurauben, doch dazu sei es zunächst nicht gekommen. Am Nachmittag desselben Tages sei der Angeklagte dann aber erneut zu der Prostituierten gegangen, „um den Plan wirklich umzusetzen“. Dabei habe der 59-Jährige das Opfer niedergeschlagen und dann wegen ihrer heftigen Gegenwehr mit einer Plastiktüte und einem Vorhang erstickt. dpa