Was der Kampf gegen Wespen kostet
Große Preisunterschiede bei Kammerjägern.
Düsseldorf. Früher als in anderen Jahren und je nach Region auch stärker als sonst setzen derzeit Wespen den Menschen zu. Was im Biergarten unangenehm ist, kann in der Nähe des eigenen Hauses, wenn sich die Wespen etwa unter dem Dach oder im Rolladenkasten ihr Nest gebaut haben, zur echten Plage werden.
Da ist der Kammerjäger am Zug. Doch wer ohne Preisvergleich den erstbesten Anbieter beauftragt, zahlt für die Nestentfernung mitunter fast dreimal mehr. Das zeigte eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW. Zwölf Wespenbekämpfer im Rheinland und Ruhrgebiet unterzogen die Verbraucherschützer einer telefonischen Stichprobe. Gefragt wurde nach Preisen, nach Schnelligkeit und Gifteinsatz.
Für die Beseitigung eines einzelnen Wespennests verlangte ein Kammerjäger im Rheinland 144,80 Euro. Ein anderer im Ruhrgebiet begnügte sich mit 59,50 Euro - Anfahrt inklusive.
Was die Verbraucherschützer kritisieren: Bis auf zwei Ausnahmen nannten die Wespenbekämpfer am Telefon Nettopreise. Den Endpreis samt Mehrwertsteuer, wie laut Preisangabenverordnung vorgeschrieben, nannten sie erst auf Nachfrage.
Kundenfreundlich dagegen zeigten sich neun Firmen bei der Einsatzbereitschaft. Sie versprachen, am selben Tag, spätestens aber am folgenden anzurücken. Drei Kollegen nannten einen Termin in zwei oder sogar erst in drei Tagen. Mitbringen wollten sie dabei Insektizide (abtötende Pulver) sowie Bauschäume und Silikon zum Verschließen der Öffnungen von schwer zugänglichen Nestern.
Beides hat Nachteile: Tiere, denen der Zugang zum Nest verwehrt wird, können ausgesprochen aggressiv reagieren. Der Einsatz von Insektiziden wiederum setzt die Bewohner kurzzeitig den Giftstoffen aus. Dabei ist laut Verbraucherschützern ein Restrisiko, besonders für Allergiker, nicht auszuschließen.
Keinesfalls sollten Hausbesitzer und Mieter selbst zur Giftspritze greifen. Gefahr drohe aufgrund unzureichender Schutzkleidung wie durch die leichtfertige Handhabung der Gifte aus dem Baumarkt. Wichtig auch: Wespen stehen oftmals unter Naturschutz. Von acht heimischen Arten dürfen laut Naturschutzgesetz lediglich zwei ohne Genehmigung der Behörden von Haus und Terrasse entfernt werden: die deutsche wie die gemeine Wespe. Bei allen anderen Wespenarten, wie auch bei Hornissen, braucht es eine Ausnahmegenehmigung.
Will ein Hauseigentümer oder Mieter ein Nest der weniger schützenswerten Arten entfernen, muss "ein triftiger Grund" vorliegen. Das heißt: Die Wespen siedeln in unmittelbarer Nähe des Hauses, auf Terrassen, in Schuppen oder Garagen, sie gefährden Kinder, Haustiere oder Allergiker. Triftige Gründe bescheinigt etwa der Wespenbekämpfer.