Weißer Ring fordert bessere Unterstützung von Stalking-Opfern
Berlin/Mainz (dpa) - Trotz einer rückläufigen Zahl von Stalking-Fällen in Deutschland ist aus Sicht von Opferschützern noch viel zu tun im Kampf gegen diese kriminelle Form von Belästigung.
So sehe das 1976 eingeführte Opferentschädigungsgesetz keine Leistungen für Opfer psychisch erlittener Straftaten vor, kritisierte die Geschäftsführerin der Hilfsorganisation Weißer Ring, Bianca Biwer, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Dabei könne Stalking das gleiche Ausmaß an psychischer Belastung haben wie körperliche Gewalt.
Von Stalking ist die Rede, wenn jemand zum Beispiel einen Ex-Partner verfolgt oder ihn immer wieder etwa mit Telefonanrufen terrorisiert oder ihm auflauert. Seit 2007 gibt es dafür den Tatbestand „Nachstellung“ im Strafgesetzbuch. Die erfassten Fälle sind von bundesweit mehr als 29 000 im Jahr 2008 auf weniger als 22 000 im Jahr 2014 gesunken. Für das zurückliegende Jahr 2015 liegen noch keine bundesweiten Zahlen vor.
Trotz des Rückgangs sieht der Weiße Ring keinen Anlass zur Entwarnung. Die Aufmerksamkeit für die Möglichkeit, sich gegen Stalker rechtlich zu wehren, sei wohl seit der Einführung des Straftatbestandes wieder gesunken, sagte Biwer. Es sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Für Stalking-Opfer sei es zudem schwer, die Taten nachzuweisen. Biwer wies darauf hin, dass es insbesondere männlichen Stalking-Opfern oft schwer falle, Hilfe zu suchen - sie sprach hier von einem gesellschaftlichen Tabu. Bei Stalking gelten Männer meist als Täter und Frauen als Opfer.
Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Stalking-Opfer künftig besser geschützt und die Täter leichter bestraft werden können.
Der Weiße Ring erinnert zum Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März an die persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen.