Wendler darf es zweimal geben

Schlagerstar Michael Wendler droht der Verlust seines Markenzeichens. Namensvetter Frank erzielte am Diensatg einen Teilerfolg.

Düsseldorf. Das war am Dienstag die Wende im Prozess um die Frage, wer sich als „Der Wendler“ von den Schlager-Fans feiern lassen darf. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verkündete zwar noch kein Urteil, der Vorsitzende Richter Wilhelm Bernecke machte aber schon deutlich, wo es juristisch langgehen wird. So sei Schlagerstar Michael Wendler weit weg „von einem Bekanntheitsgrad von 100 Prozent bei der Bevölkerung. Von uns drei Richtern kannte ihn keiner“.

Und so werden sich die Freunde der leichten Muse damit abfinden müssen, dass künftig zwei Wendlers fröhlich ins Mikro trällern werden. Frank Wendler aus Velbert, der von Geburt an so heißt und eine kleine, aber harte Fangemeinde hinter sich geschart hat. Und eben Michael Wendler, der seit seinem Hit „Sie liebt den DJ“ zu den Großen des Genres gehört. Er wurde allerdings als Michael Skowronek geboren, heißt seit seiner Hochzeit 2009 bürgerlich Michael Norberg. Der gebürtige Dinslakener legte sich Wendler als Künstlernamen zu. Nach den ersten Erfolgen wurde aus ihm „Der Wendler“.

Vor Gericht streiten sich die beiden Namensvettern schon seit vier Jahren. 2008 hatte Frank Wendler sich beim Deutschen Patent- und Markenamt den Titel „Der Wendler“ eintragen lassen. Das wiederum missfiel dem Schlagerstar, der einen Rechtsanwalt einschaltete. „Er wollte mir verbieten, den Namen Wendler überhaupt weiter benutzen zu dürfen“, berichtet der singende Gashändler aus Velbert.

Im März vergangenen Jahres hatten die Richter dann entschieden, dass Frank Wendler (Liedtitel: „Ich bin der Gasmann“) seine Marke löschen muss, aber weiter unter seinem Namen auftreten darf. Das allerdings reichte dem Velberter nicht, er ging in die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht stellte nun fest, dass die beiden Namen nach „Koexistenz über lange Zeit“ rechtlich gleichgestellt sind. Es sei aber keiner berechtigt, sich als „Der Wendler“ zu bezeichnen, wenn nicht aus dem Zusammenhang klar sein, um welchen Wendler es sich handele.

Von dem Schlagerstar zog der Richter einen Bogen zu Maria Callas: „Neben der Callas ist kein Platz mehr.“ Wohl aber neben einem Michael Wendler. Die beiden Parteien sollen nun einen Vergleich aushandeln, unter welchen Bedingungen sie den Namen in Zukunft verwenden.

„Ich bin sehr froh, dass es heute so ausgegangen ist“, freute sich Frank Wendler. Von dem Rummel um seine Person hat er bislang im Showgeschäft nicht profitiert: „Im Gegenteil. Von den deutschen Veranstaltern werde ich eher geblockt, seit der Prozess läuft.“ Er hofft, dass die Angelegenheit nun endlich aus dem Wege geräumt wird: „Ich würde mich mit Michael gern an einen Tisch setzen.“

Sollten sich die Parteien nicht einigen, wird das Oberlandesgericht am 14. Mai eine Entscheidung bekannt geben.