Erneuter Vorfall Wieder ein Rauswurf - United Airlines schmeißt Hochzeitspaar aus Flugzeug

Düsseldorf. Die amerikanische Fluggesellschaft United Airlines kommt nicht aus den Schlagzeilen heraus. Vor etwas mehr als einer Woche machten Videoaufnahmen des gewaltsamen Rauswurfs eines Passagiers die Runde.

Die Flugline United Airlines hat derzeit mit erheblichen Imageproblemen zu kämpfen.

Foto: Mel Evans

Nun wurde ein Hochzeitspaar Opfer der kompromisslosen Politik des Fluganbieters.

Laut CBNC waren der Mann und die Frau auf dem Weg zu ihrer Trauung, als sie in Houston, Texas, die United-Maschine verlassen mussten, weil sie die falschen Sitzplätze eingenommen hatten. Nach Angaben des Nachrichtensenders wollten sich die beiden in der vornehmeren Economy-Plus-Klasse niederlassen, da ihre reservierten Sitze von einem schlafenden Passagier belegt waren. Auf das Angebot des Paares, den Aufpreis für das Upgrade zu bezahlen, wollte die Flugcrew allerdings nicht eingehen.

Auf das Angebot, den Aufpreis für die komfortablere Reihe zu bezahlen, seien die United-Mitarbeiter nicht eingegangen. Ein United-Sprecher widersprach der Version des Paares. Demnach soll sich der Mann und die Frau geweigert haben, das Upgrade zu bezahlen. Auch sollen sie nicht bereit gewesen sein, ihre alten Sitzplätze einzunehmen.

In die Kritik geriet United durch einen Vorfall, der gut eine Woche zurück liegt. Der 69-jährige Passagier David Dao, hatte sich geweigert, seinen ihm zuvor angewiesenen Sitzplatz in einer United-Maschine wieder freizugeben. Daraufhin wurde er von Polizeibeamten in Chicago gewaltsam herausgeschleift. Nach Angaben seiner Anwälte wurde ihm unter anderem das Nasenbein gebrochen.

Der Image-Schaden für United Airlines ist immens. In einer Online-Umfrage sagte eine Mehrheit der Befragten, sie würden lieber mit einer anderen Gesellschaft als United von New York nach Chicago fliegen, der wichtigsten Route der Airline in den USA. Die Fluggesellschaft hat sich mittlerweile für den Vorfall mehrmals bei Dao entschuldigt. Dieser will trotzdem Klage einreichen. jp/afp