Todesfälle nach Listerienkeime Wilke Wurst scheitert mit Eilantrag - Richter zitieren Prüfbericht
Korbach/Kassel · Der wegen Listerienkeimen geschlossene Wursthersteller Wilke wehrt sich vor Gericht gegen Behördenanordnungen. Doch er scheitert mit seinem Eilantrag. Dabei werden erstmals Details bekannt, was die Prüfer bei ihren Kontrollen vorfanden.
Der hessische Wursthersteller Wilke bleibt nach Keimfunden im Fleisch weiter geschlossen. Das Verwaltungsgericht Kassel habe einen entsprechenden Eilantrag des Unternehmens gegen die Schließung abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Damit hatte sich das Unternehmen gegen die Entscheidung der Lebensmittelüberwachung des Landkreises Waldeck-Frankenberg gewehrt, die Produktion nach dem Fund von Listerien zu stoppen. Wilke könnte nun noch in der Sache Beschwerde vor den hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. (Aktenzeichen 5 L 2504/19.KS)
In Wilke-Wurst waren wiederholt Listerien gefunden worden. Drei Todesfälle werden mit Waren des Unternehmens in Twistetal-Berndorf in Verbindung gebracht. Wilke hat mittlerweile vorläufige Insolvenz angemeldet. Die 200 Mitarbeiter wissen nicht, wie es weitergeht. Der Insolvenzverwalter äußert sich nicht öffentlich zur Zukunft des Unternehmens und die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.
Nach Angaben der Richter hat der Landkreis fehlerfrei Verstöße des Unternehmens gegen das Lebensmittelrecht festgestellt. Dabei hob das Verwaltungsgericht besonders eine Feststellung der Prüfer hervor: Diese hätten von einem Lagerraum berichtet, in dem zum Verzehr untaugliches Fleisch lag, das entsorgt werden sollte. „Der Raum war gefüllt mit völlig vergammelter Ware, Schimmel, Fäulnis, Gestank… am Boden war eine stinkende Flüssigkeit“, zitierten die Richter. Durch diese Flüssigkeit fahrend sei mit einem Gefährt Ware nach draußen gebracht worden. Anschließend sei man erneut durch die stinkende Flüssigkeit in Räume gefahren, die als rein galten.
Diese beschriebenen Mängel machten es nachvollziehbar, dass der Betrieb ideale Bedingungen für eine „Ansiedlung, Vermehrung und Verbreitung von Listerien“ biete, erklärt das Verwaltungsgericht. Das Gericht habe keinen Zweifel daran, dass Produktionsstopp und Rückruf bei dem Unternehmen alternativlos seien, „um erhebliche und schwerwiegende Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen soweit wie möglich zu minimieren.“
Ob es im Rechtsstreit über die Firmenschließung ein Hauptsacheverfahren gibt, ist unklar. Laut Verwaltungsgericht wäre dieses nötig, falls Wilke Schadenersatzansprüche gegen den Landkreis wegen der Schließung anstreben sollte. Nach Einschätzung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist eine Wiederaufnahme des Betriebs unwahrscheinlich. „Ich sehe da schwarz“, sagte Gewerkschaftsgeschäftsführer Andreas Kampmann: Die einzige Hoffnung für die Mitarbeiter sei weiterhin nur, dass sich ein Investor finde, der für die Firma eine neue Verwendung habe.