Urlaub Wie die Brückentage 2020 geschickt genutzt werden können

Köln · Wer 2020 mit wenigen Urlaubstagen möglichst lange entspannen möchte, sollte sich mit seinen Urlaubsanträgen beeilen. Denn die Brückentage sind im kommenden Jahr nicht so üppig gesät wie 2019.

Christi Himmelfahrt (21. Mai 2020) fällt jedes Jahr verlässlich auf einen Donnerstag. Das nutzen Arbeitnehmer auch 2020 gerne, um mit einem Urlaubstag die Brücke ins Wochende zu schlagen.

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So gut wie keinen Urlaub nehmen und sich trotzdem viele Tage am Stück erholen? Die Brückentage machen es möglich. 2020 bieten sich bundesweit allerdings gerade einmal zwei Gelegenheiten für ein deutlich verlängertes Wochenende: Nach Neujahr und nach Christi Himmelfahrt.

Der Januar beginnt vielversprechend: Wer sich nach dem Weihnachtsstress und der Silvesterfeier noch ein wenig erholen möchte, kann sich freuen. Mit nur zwei Urlaubstagen lassen sich fünf freie Tage am Stück gewinnen, denn Neujahr fällt diesmal auf einen Mittwoch. Wer in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen-Anhalt lebt, kann am 6. Januar (Heilige Drei Könige) noch einen zusätzlichen Tag lang ausspannen.

Ein beliebter Brückentag ist jedes Jahr nach Christi Himmelfahrt (21. Mai 2020). Das Fest fällt 39 Tage nach dem Ostersonntag immer auf einen Donnerstag. Mit nur einem Urlaubstag erhalten Arbeitnehmer vier freie Tage.

Die Brückentage sind 2020 eher rar: Vor allem nach Neujahr und Christi Himmelfahrt bietet sich die Gelegenheit, mit wenigen Urlaubstagen mehrere freie Tage am Stück zu bekommen.

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Viele Feiertage fallen 2020 auf das Wochenende

Während in Bundesländern wie Hamburg, Berlin oder Niedersachsen die Möglichkeiten für Brückentage damit bereits ausgeschöpft sind, dürfen sich Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz freuen. Denn für sie bietet sich traditionell auch nach dem katholischen Feiertag Fronleichnam (11. Juni) die Gelegenheit für ein verlängertes Wochenende. Fronleichnam liegt jedes Jahr an einem Donnerstag.

Auch in Sachsen geht noch mehr: Dort haben Beschäftigte am Buß- und Bettag (18. November) frei. Weil der evangelische Feiertag immer an einem Mittwoch begangen wird, lässt sich in dem östlichen Bundesland mit nur zwei Urlaubstagen eine weitere Fünf-Tage-Auszeit einlegen.

Ansonsten liegen die Feiertage 2020 aber eher ungünstig. Der Tag der Deutschen Einheit fällt diesmal auf einen Samstag (3. Oktober). Gleiches gilt für den Reformationstag (31. Oktober), der in den nord- und ostdeutschen Bundesländern - außer in Berlin - arbeitsfrei ist.

Die Hauptstadt hat dafür den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag ernannt, er fällt im kommenden Jahr allerdings auf einen Sonntag. Einmalig ist in Berlin 2020 aber der 8. Mai Feiertag, der Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus.

Auch Allerheiligen lässt keine Möglichkeit für eine Auszeit, denn der in manchen west- und süddeutschen Bundesländern gesetzlich verankerte Feiertag fällt ausgerechnet auf einen Sonntag (1.11.), ebenso der in Thüringen gefeierte Weltkindertag (20. September). Mariä Himmelfahrt (Bayern und Saarland) hingegen liegt an einem Samstag (15. August). Gleiches gilt für den 2. Weihnachtstag (26. Dezember).

Für viele Beschäftigte erfreulich: Der Tag der Arbeit (1. Mai) fällt diesmal auf einen Freitag. Die traditionellen Demonstrationen der Gewerkschaften läuten also ein verlängertes Frühlingswochenende ein.

Bei Urlaubsstreit entscheidet der Arbeitgeber

Weil es im kommenden Jahr also nur sehr wenige Brückentage gibt, könnte es in manchen Betrieben Zwist geben: Wer darf frei haben und wer nicht? Grundsätzlich heißt es im Bundesurlaubsgesetz, dass der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter berücksichtigen muss - es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen.

Bei Streit treffe grundsätzlich der Arbeitgeber die letzte Entscheidung, erklärt Nathalie Oberthür, Anwältin für Arbeitsrecht in Köln. Dabei müsse er den Urlaub aber möglichst gerecht verteilen. Auch soziale Gesichtspunkte spielen dann eine Rolle. So können Mitarbeiter den Vorrang verdienen, die etwa ihre Kinder betreuen müssen, weil die Kita an einem bestimmten Brückentag schließt.

(dpa)