Windrad muss abgerissen werden
Abstand zu Wohnbebauung reicht nicht aus.
Bochum. Ein Zwei-Megawatt-Windrad in Bochum muss nach zweijährigem Streit abgerissen werden. Grund ist laut Gericht die nahe gelegene Wohnbebauung. Die zuständige Untere Umweltbehörde in Hagen hat den Investor aufgefordert, das 149 Meter hohe Windrad neuerer Bauart zu entfernen.
Verwaltungsrichter hatten der Klägerin recht gegeben. Sie hatte bemängelt, dass das Rad zu nah an ihrem Haus liege und störe. Nach einer Faustformel muss die Entfernung zur Wohnbebauung mindestens den zweifachen Wert der Höhe betragen.
Es muss aber im Einzelfall entschieden werden. Das Rad ist 149 Meter hoch. Das Haus ist 270 Meter entfernt. 28 Meter fehlen also. Auch die Zusage, hohe Bäume zu pflanzen, reichte nicht aus.
Die Gesamtkosten für Bau und Abbau überschreiten die Millionenmarke. Die Investitionen kann sich der Betreiber wohl von den Kommunen beziehungsweise von deren Versicherung zurückholen. Hagen als zuständige Behörde und die Stadt Bochum hätten den Bau ja genehmigt, heißt es. lnw