Europäisches Patent für Chili-Pflanze
München (dpa) - Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein Patent auf eine Chili-Pflanze aus konventioneller Züchtung erteilt, die gegen bestimmte Schädlinge resistent ist.
Die Patenterteilung sei am Mittwoch wirksam geworden, sagte der stellvertretende EPA-Sprecher Rainer Osterwalder auf dpa-Anfrage. Die Baseler Firma Syngenta beansprucht mit dem Patent (EP2140023) die Pflanzen, das Saatgut und die Früchte, aber auch das Verfahren zum Erzeugen der Frucht - darunter auch das „Heranziehen“ und das Ernten der Pflanze.
Das Europäische Parlament und der Deutsche Bundestag hatten sich für einen Stopp von Patenten auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung ausgesprochen. Insgesamt 80 bis 100 derartiger Patente sind bisher erteilt. Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ warnte, die Patente trieben die Marktkonzentration im Saatgutbereich voran. Damit gerieten die Grundlagen der Ernährung in Abhängigkeit von einigen wenigen internationalen Konzernen.
Die Patentgegner kritisierten weiter, bisher sei über Präzedenzfälle - die Schrumpeltomate und einen besonders gesunden Brokkoli - nicht entschieden. Dennoch erteile das EPA solche Patente weiter. Die Große Beschwerdekammer des EPA als oberste Instanz hatte bei Tomate und bei Brokkoli ein Patent auf das Züchtungsverfahren abgelehnt. Die Entscheidung, ob die Produkte - also Tomate oder Brokkoli - trotzdem patentierbar sind, steht aber noch aus.
„Wir haben von uns aus keine Möglichkeit, Verfahren, deren Ausgang von einer solchen Entscheidung betroffen wäre, von Amts wegen anzuhalten“, sagte Osterwalder dazu. „Wir sind an unsere Prüfungsrichtlinien gebunden. Diese sehen vor, dass Verfahren nach der zum jetzigen Zeitpunkt gültigen Rechtslage entschieden werden müssen.“ Die Chili-Pflanze sei patentierbar, da sie in der Natur in dieser Form nicht vorkomme. „Pflanzen sind nach geltender Rechtslage grundsätzlich schutzfähig.“
Ein Syngenta-Sprecher argumentierte, hinter dem Patent stehe eindeutig eine erfinderische Tätigkeit. „Ohne den Anreiz der Patente würden die meisten Erfindungen als Geschäftsgeheimnisse gehandhabt“, sagte er weiter. „Ein solcher Zustand wäre der züchterischen Freiheit abträglich.“
Christoph Then von „Keine Patente auf Saatgut!“ rief die Bundesregierung auf, bei den 38 Mitgliedsländern der Europäischen Patentorganisation dafür einzutreten, die Auslegung der Verbote im Europäischen Patentübereinkommen strenger zu regeln. Es verbietet zwar die Patentierung von Pflanzensorten und Tierrassen. Deshalb beantragten Firmen zumeist nicht den Patentschutz für einzelne Sorten, sondern für Pflanzen mit bestimmten Eigenschaften. Diese Schlupfloch müsse geschlossen werden, sagte Then. „Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich aktiv zu werden.“