Verwaltungsgericht Wohngeldantrag scheitert an Fernsehsendung „Frauentausch“

Berlin (dpa) - Die TV-Dokusoap „Frauentausch“ hat eine Berlinerin um ihr Wohngeld gebracht. Die 48-Jährige hatte Anfang 2014 Wohngeld für sich und ihre zwei Kinder beantragt, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag mitteilte.

Symboldbild.

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Einer Mitarbeiterin des Bezirksamtes fiel dann auf, dass die Frau in der Fernsehsendung „Frauentausch“ zu sehen war - jedoch nicht als alleinerziehende Mutter, sondern mit ihrer „großen Liebe“. Als das Amt bei der Produktionsfirma nachhakte, kam die Antwort: Die 48-Jährige und ihr Vermieter hätten sich sowohl im Casting als auch bei den Dreharbeiten als Lebenspartner vorgestellt.

Das Bezirksamt lehnte daraufhin den Wohngeldantrag wegen Missbrauchs ab. Die Frau gab aber nicht auf: Sie reichte Klage ein und beharrte darauf, mit ihrem Vermieter lediglich gut freundschaftlich in einer Wohngemeinschaft zu wohnen. Die Liebe im TV sei nur gespielt gewesen.

Die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts glaubte ihr nicht und wies die Klage nun ab - nicht ohne „Frauentausch“ vorher noch einmal angeschaut zu haben. „Das Problem war, dass der Mann Vermögen hatte. Die Frau hatte das Vermögen ihres Partners in ihrem Antrag nicht angegeben. Das hätte sie aber tun müssen“, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Die Frau hat jetzt noch die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berufung zu gehen.