Wortlose Ankunft: Strauss-Kahn zurück in Paris

Paris (dpa) - Er lächelte, sagte aber nichts: Der frühere IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn ist zurück in seiner Heimat. Er landete gemeinsam mit seiner Frau Anne Sinclair am Sonntagmorgen in Paris. Zahlreiche Journalisten hatten seine Ankunft dort erwartet.

Strauss-Kahn, dem in den USA die Vergewaltigung eines Zimmermädchens vorgeworfen worden war, verließ den Flughafen lächelnd, enthielt sich aber jeden Kommentars. Zahlreiche Sicherheitskräfte umringten das Paar.

Die Rückkehr des Politikers, der lange als Favorit der Linken bei den Präsidentschaftswahlen galt, sorgt in Frankreich für Aufregung. „Ich bin überzeugt, dass Strauss-Kahn seinem Land in der Zukunft nützlich sein wird“, sagte sein Vertrauter Pierre Moscovici der Nachrichtenagentur AFP. Er werde seine Kompetenz bald wieder einbringen, fügte er hinzu. Eine Präsidentschaftskandidatur Strauss-Kahns schloss er allerdings aus.

Aus dem Regierungslager gab es eher bissige Kommentare. „Er wird auf immer ein Schmutzfleck für die PS bleiben“, sagte die UMP-Abgeordnete Chantal Brunel. „Die Einstellung des Verfahrens hat die Franzosen schockiert, insbesondere die Frauen. Es ist ein Schritt zurück beim Kampf gegen Gewalt gegen Frauen“, sagte sie.

In Paris wird heftig spekuliert, ob, wann und in welcher Form sich Strauss-Kahn zu den Ereignissen der vergangenen Monate äußern wird. Er war am 14. Mai in New York festgenommen worden. Das aus Guinea stammende Zimmermädchen Nafissatou Diallo beschuldigte ihn, er habe sie in seiner Hotelsuite vergewaltigt. Das Verfahren wurde wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit Diallos eingestellt.

Strauss-Kahn hatte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und bislang keine Version des Geschehens geliefert. In Frankreich hat die Justiz unterdessen Vorermittlungen im Fall Tristane Banon aufgenommen. Die junge Frau beschuldigt Strauss-Kahn ebenfalls der versuchten Vergewaltigung - allerdings liegt der Vorfall bereits acht Jahre zurück. Es steht noch nicht fest, wann die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Verfahren eingeleitet wird.