Zehneinhalb Jahre Haft für Mord an Tätowierer
Berlin (dpa) - Knapp zehn Monate nach dem grausamen Tod eines Tätowierers in Berlin ist ein 30-jähriger Amerikaner zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der Hauptstadt sprach den Tattoo-Künstler des Totschlags schuldig.
„Eine brutalere Tat als einem Menschen den Schädel zu spalten, kann man sich nicht vorstellen“, sagte Richter Ralph Ehestädt. Der gebürtige New Yorker hatte im Juli 2011 nach einem Trinkgelage seinen Berufskollegen aus Österreich mit 52 Beilhieben getötet. Die Leiche zerlegte er mit Beil und Säge, die Teile warf er in Koffern in die Spree. Sie wurden nach und nach im Wasser entdeckt.
Das Motiv blieb unklar. Der alkoholkranke Tätowierer, der in den USA bereits fünf Jahre wegen einer Messerstecherei im Gefängnis saß, hatte die Tat gestanden. Eine Erklärung für das Geschehen habe er aber nicht, hatte er im Prozess erklärt. Er habe mit dem 31-Jährigen aus Salzburg getrunken und sich geprügelt, an mehr könne er nicht erinnern. Der Amerikaner lebt seit Januar 2011 in Berlin - eine Aufenthaltserlaubnis hatte er zuletzt nicht mehr.
Wegen der starken Alkoholisierung ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Mann hatte zur Tatzeit nach Einschätzung eines Gutachters vermutlich knapp drei Promille Alkohol im Blut. Der exzentrische und hoch intelligente Mann muss zunächst wegen seiner Alkoholsucht für zwei Jahre in eine Entziehungsanstalt. Das wurde im Urteil angeordnet.
Der ursprüngliche Mordvorwurf wurde fallengelassen. Es habe sich nicht nachweisen lassen, dass der Tätowierer sein Opfer bewusst quälen wollte. Trotzdem falle die Tat an Brutalität aus dem Rahmen, sagte der Richter. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ankläger Martin Glage hatte gesagt: „Er hat ein Leben auf bestialische Weise ausgelöscht.“
Warum es zu dem tödlichen Streit in der Berliner Wohnung der damaligen Verlobten des Tätowierers aus den USA kam, blieb im Prozess offen. Echte Reue bei dem Tattoo-Künstler vermochte das Gericht nicht zu erkennen.
Der Bruder des Opfers war in dem Strafverfahren Nebenkläger. Er reiste aber nicht zur Urteilsverkündung an. „Keine Strafe kann ein Leben sühnen“, erklärte Opferanwältin Anne Forkel in seinem Namen. Die Familie sei erschüttert über die geringe Strafe für die damalige Verlobte des Amerikaners. Ihr Verfahren wegen Strafvereitelung hatten die Richter gegen Zahlung von 1000 Euro eingestellt. Die heute 22-Jährige hatte den Kopf des Getöteten auf ihrem Weg zur Berufsschule in einen See geworfen.